Rund um Steuerfragen, Recht und Versicherungen
Dienstleistungsunternehmen aus der Region stehen gerne zur Verfügung – Eine gute Beratung ist sehr wichtig
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Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.