Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits jetzt erfolgreich. Elektronische Rechnungen senken den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Rechnungslegung. Ein weiterer Vorteil ist, dass elektronische Rechnungen deutlich schneller bezahlt werden.
Unternehmer, welche Aufträge für die öffentliche Hand übernehmen, müssen ab November 2020 alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausstellen und übermitteln.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit kommt die elektronische Rechnung. Die Voraussetzungen hierfür hat die Bundesregierung im September 2017 mit der E-Rechnungs-Verordnung geschaffen. Damit wird die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in deutsches Recht umgesetzt. Daraufhin wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt.
ZUGFeRD wurde als Standardformat des Forums elektronischer Rechnungen Deutschland erarbeitet. Eine ZUGFeRD vs. XRechnung
ZUGFeRD Rechnung kommt als PDF Datei beim Empfänger an und ist auf den ersten Blick für den Menschen nicht als ZUGFeRD Rechnung zu erkennen. In diese PDF ist eine sog. XML-Datei eingebettet, welche automatisiert im System weiterverarbeitet werden kann. Diese Datei enthält den genauen Inhalt der Rechnung, wie z. B. Rechnungsdatum und Rechnungsnummer. Bei dieser Kombination spricht man von hybriden Rechnungen: Der Mensch kann die PDF lesen, ein Programm die XML-Datei. Diese Form der elektronischen Rechnung erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der elektronischen Rechnung.
Bei der XRechnung handelt es sich um eine rein maschinenlesbare Datei im XML-Format. Diese Form der elektronischen Rechnung wird von Unternehmen genutzt, welche Ihre Prozesse vollständig digitalisiert haben. Es wird auf eine menschenlesbare PDF-Datei verzichtet.
ZUGFeRD 2.0 und XRechnung stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Es bleibt den Nutzern überlassen, welches Format sie verwenden wollen.
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Vielen Dank für die gute und leserfreundliche Zusammenfassung!
Die Pflicht zum Versand von elektronischen Rechnungen ist bisher allerdings nur für die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene beschlossen. Die gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Bundesländer sind zum Großteil noch nicht verabschiedet. Ob die E-Rechnung auch bei den Ländern, Kommunen, Landkreisen, usw. Pflicht wird, ist noch offen