Mit einer Gegenstimme hat der Gemeinderat die Umwandlung eines Wohnhauses in ein Ferienhaus beschlossen. Dafür waren mehrere Ausnahmen von den geltenden Vorschriften erforderlich.
Ein Eigentümer an der Schwarzwaldstraße darf sein Wohnhaus künftig als Ferienhaus vermieten. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag in seiner jüngsten Sitzung mit 9:1 Stimmen zu. Grundlage sind Ausnahmen, die eine solche Nutzung in einem allgemeinen Wohngebiet ermöglichen.
Feriennutzung im Wohngebiet
Mit dem Ferienhaus in der Schwarzwaldstraße entsteht bereits die dritte Feriennutzung im Bebauungsplan „Östlich der Bahnlinie“. Ferienwohnungen bestehen dort bereits in der Kastanienstraße und in der Waldstraße. In der Sitzung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass nicht alle Nutzungsänderungen in der Vergangenheit angezeigt worden seien.
Bürgermeister Jonas Breig stellte die Grundsatzfrage: „Wollen wir in diesem Bebauungsplan Ferienwohnungen haben oder nicht?“ Die Mehrheit des Gremiums beantwortete sie mit Ja. Die Entscheidung hat daher auch Signalwirkung für künftige Anträge.
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