Der Regionalplan „Windenergie“ sorgt in Oberharmersbach für Widerstand. Der Gemeinderat fürchtet um das Trinkwasser und fordert, das Gebiet W-30 aus der Planung zu streichen.
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein plant auf dem Höhenzug zwischen Oberharmersbach und Nordrach ein Vorranggebiet für Windkraft. Die Fläche trägt die Bezeichnung W-30. Ein Teil davon liegt im Einzugsbereich der Jauschbachquelle, die die Gemeinde mit Trinkwasser versorgt.
Warum neue Flächen ausgewiesen werden
Der Regionalverband koordiniert die Raumplanung von der Ortenau bis in den Breisgau. Er setzt Vorgaben von Bund und Land um. Dazu gehört auch die Energiewende: Bis 2032 sollen mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft gesichert werden.
Dafür legt der Verband fest, wo Anlagen grundsätzlich möglich sind. Diese Flächen werden als Vorranggebiete ausgewiesen. Dort hätte die Windenergie künftig Vorrang vor anderen Nutzungen. Ohne einen solchen Plan, wie er im RVSO seit November 2022 erarbeitet wird, dürfte Windkraft theoretisch fast überall im Außenbereich gebaut werden.
Erste Planung stößt auf Widerstand
Im Mai 2024 wurde der erste Planentwurf veröffentlicht. Für Oberharmersbach waren acht Vorranggebiete vorgesehen. Insgesamt wären 2,2 Prozent der Gemeindefläche für Windkraft reserviert worden. Der Gemeinderat lehnte den Entwurf ab und forderte stattdessen, die bereits genehmigte Anlage am Steigeleskopf zu berücksichtigen.
Besonders kritisch sehen die Räte das Gebiet W-30 im Bereich Eckle/Täschenkopf. Es umfasst mehr als 130 Hektar und zieht sich über den Kamm zwischen Oberharmersbach und Nordrach. Genau dort liegt die Jauschbachquelle.
Viele Einwendungen, ein veränderter Plan
Insgesamt gingen für den gesamten Plan mehr als 5.000 Einwendungen beim Regionalverband ein. Sie wurden geprüft und führten Anfang 2026 zu einem überarbeiteten Entwurf. Regionsweit wurden fast 4.000 Hektar gestrichen.
Auch die Kritik aus Oberharmersbach zeigt Wirkung. Ein Gebiet am Brandenkopf wurde vollständig aus der Planung genommen. Die Planer folgten hier dem Argument, dass die Landschaft bereits stark belastet sei.
Ein kleineres Gebiet – kein Ende der Sorge
Das Gebiet W-30 wurde von 137 auf 72,6 Hektar verkleinert. Die besonders empfindlichen Wasserschutzzonen I und II wurden ausgenommen. Ein Rest bleibt jedoch: 3,6 Hektar liegen weiterhin im erweiterten Einzugsbereich der Jauschbachquelle. Für den Gemeinderat ist das keine Lösung. Aus seiner Sicht ist unklar, wie sich eine Windenergieanlage langfristig auf die Quelle auswirken könnte.
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