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Nordrach, Ortenau | 14.04.2023

Das Pech des Vorreiters

Neue Richtlinie zur Breitbandförderung fordert genaue Markterkundung – Breitband Ortenau hat die bereits in der Hand, müsste aber eigentlich noch mal von vorn beginnen – Gespräche sollen helfen

Foto:
Tauschten sich über die Fallstricke der neuen Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus aus (von links nach rechts): Martin Gassner-Herz (MdL, FDP), Michael Theurer (Staatssekretär im BMDV, FDP), Carsten Erhardt (Fraktionsvorsitzender der FDP im Kreistag), Landrat Frank Scherer (Aufsichtsratsvorsitzender Breitband Ortenau), Josef Glöckl-Frohnholzer (Geschäftsführer Breitband Ortenau). Foto: Susanne Vollrath
von Susanne Vollrath

Eventuell müssen die Ortenauer doch nicht länger auf schnelleres Internet warten: Staatssekretär Michael Theurer (FDP) hat Landrat Frank Scherer bei seinem Besuch in Nordrach versichert, dass nach Wegen gesucht werde, um Verzug bei der Förderung des Breitbandausbaus in unwirtschaftlichen Regionen durch den Bund zu vermeiden. Hintergrund dieser möglichen Verzögerung sind veränderte Förderrichtlinien.

Landrat Frank Scherer hatte wegen eines Breitband-Förderstopps des Bundes im Oktober und der Neuaufstellung der Breitbandförderung ab 2023 wiederholt Abgeordnete und den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) kontaktiert. Er befürchtete „katastrophale Folgen und deutliche Verschlechterungen“ für den Ortenaukreis aufgrund der Änderungen und wollte darüber sprechen.

Staatssekretär Theurer folgte schließlich einer Einladung von Nordrachs Bürgermeister Carsten Erhardt und traf sich mit Landrat Frank Scherer, dem Geschäftsführer der Breitband Ortenau Josef Glöckl-Frohnholzer und Carsten Erhardt in seiner Funktion als Kreistagsabgeordneter (FDP) im Nordracher Rathaus, um sich auszutauschen.

Alles zurück auf los?

Seit Anfang April gilt das neue Breitbandförderungsprogramm des Bundes. Das Programm führt dazu, dass die sogenannten Markterkundungsverfahren deutschlandweit neu aufgelegt werden müssen. Das Ziel des Verfahrens ist es, herauszufinden, in welchen Bereichen ein privatwirtschaftlicher Ausbau möglich ist. In der Vergangenheit hat der Staat viel Geld in den schnellen Breitbandausbau investiert. Nicht selten überbauten private Anbieter den gleichen Bereich später mit einem eigenen Netz. Das soll – im Sinne der Steuersparsamkeit – durch das neue Verfahren verhindert werden.

Ortenau hat Blueprint in der Hand

Was andernorts vielleicht berechtigt ist, ist für die Ortenau ein echter Aufreger: Die Breitband Ortenau GmbH & Co KG hat bereits ein hybrides Ausbaumodell konzipiert, das den öffentlich geförderten und eigenwirtschaftlich möglichen Ausbau koordiniert. Sie weiß genau, wo die „weißen“ und „grauen“ Flecken der Breitbandversorgung liegen und ordnet die Wirtschaftlichkeit ein. Wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau möglich ist, übernimmt die Breitband Ortenau den Ausbau. Umgekehrt lässt sie private Anbieter den Ausbau in Bereichen übernehmen, für die sich eine privatwirtschaftliche Lösung finden lässt. Das neue Markterkundungsverfahren muss die Breitband trotzdem absolvieren. Doppelte Arbeit, doppelte Kosten, kein Erkenntnisgewinn: Landrat Scherer beharrt darauf, dass die Breitband Ortenau bereits geplant hat, was das neue Förderregime erreichen will. Sie koordiniert den öffentlichen und privaten Ausbau. Das neue Förderregime solle Steuern sparen. In der Ortenau sei das durch das hybride Ausbaumodell bereits erreicht.

Den kompletten Bericht und weiter Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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