Ab kommenden Montag, 1. Juni 2026, gilt in Baden-Württemberg ein verschärftes Landesnichtraucherschutzgesetz. Darauf weist die SWEG Schienenwege GmbH hin. Künftig ist demnach unter anderem das Rauchen an Bushaltestellen generell verboten. Das Verbot umfasst auch E-Zigaretten.
Die SWEG Schienenwege GmbH weitet das Rauchverbot zudem aufgrund ihres Hausrechts auf die von ihr betriebenen Bahnhöfe und Haltepunkte aus. Betroffen sind unter anderem die Stationen an Münstertalbahn, Kaiserstuhlbahn, Achertalbahn, Harmersbachtalbahn, Eyachtalbahn, Hohenzollernbahn, Schwäbischer Albbahn zwischen Gammertingen und Engstingen sowie der Schieferbahn.
Nach Angaben der SWEG wird an den Stationen mit Schildern auf das Rauchverbot hingewiesen. In den Bussen sollen im Juni zusätzlich Durchsagen an größeren Haltestellen, etwa an zentralen Omnibusbahnhöfen, auf die neue Regelung aufmerksam machen.
Verstöße gegen das Rauchverbot können laut SWEG mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.




