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Zell am Harmersbach | 21.02.2024

Neufassung der Altstadtsatzung

Foto:
Die Altstadtsatzung regelt unter anderem den Aufbau von Solar- und Photovoltaikanlagen, die Gestaltung von Werbeanlagen oder die Unterbringung von Mülltonnen. Nun wurde die Satzung aktualisiert. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Gisela Albrecht

Bürgermeister Günter Pfundstein bezeichnete die Satzung als einen guten Kompromiss zwischen dem Denkmalschutzamt und den diversen Behörden.

Der Gemeinderat Zell verabschiedete in seiner Sitzung am Montag die Neufassung der Alststadtsatzung. Die Satzung ging nach der Sitzung im Oktober 2023 in die Offenlage. Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung unterrichtet und um eine Stellungnahme gebeten.

Peter Lehmann vom Baurechtsamt erläuterte im Detail die Antworten der acht Behörden und wie deren Einwände in die Satzung eingebaut wurden. Von Privatpersonen kamen keine Einwendungen.

Solaranlagen grundsätzlich zugelassen

Aufgrund des Klimaschutzgesetzes von Baden-Württemberg sind Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen nun grundsätzlich zugelassen. Ausgenommen davon sind die in den Kernzonen (entlang der L94, des Kanzleiplatzes und am Hirschturm) einsehbaren Dachflächen; außerdem sind ausgenommen Kulturdenkmäler wie das alte Rathaus, die Stadtkirche und der Storchenturm.

Das Abstellen von Müllbehältern und Müllsäcken im Sichtbereich der öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich ist unzulässig. Sollte die Unterbringung wegen Platzmangel im Gebäude nicht möglich sein, so sind Mülltonnen und -säcke mit einer hochwertigen Box aus Edelstahl oder Holz zu umschließen. Weitere Paragrafen betreffen Werbeanlagen und Klimaanlagen.

Bürgermeister Günter Pfundstein bezeichnete die Satzung als einen guten Kompromiss zwischen dem Denkmalschutzamt und den diversen Behörden. Die Satzung wurde mehrheitlich beschlossen.

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Schlagworte:
Gemeinderat Zell am Harmersbach, Stadt Zell am Harmersbach

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