„Die Satzung ist 43 Jahre alt, es bedurfte dringend der Überarbeitung“, erklärte Günter Pfundstein.
Am Montagabend wurde in der Gemeinderatssitzung die vierwöchige Offenlage der Neufassung beschlossen, damit die Bürger die Satzung einsehen können. Es geht im Wesentlichen um den Geltungsbereich für Werbeanlagen, die grundsätzliche Zulassung von Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie, Solarziegel) und die Platzierung von Müllbehältern. Auf Nachfrage erläuterte Sachbearbeiter Peter Lehmann die Möglichkeit, auf öffentlichen Gebäuden Solaranlagen anzubringen (zum Beispiel ist dies auf dem Dach der Pfarrkirche nicht möglich). Die Offenlage wurde einstimmig beschlossen.