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Zell am Harmersbach | 28.01.2022

Bestattungsgebühren für Erdgräber rückwirkend deutlich erhöht

Stadt Zell arbeitet mit neuem Dienstleister auf den Friedhof zusammen – Gebühren für Urnenbestattungen steigen nur geringfügig

Foto:
Höhere Gebühren: Die Stadt Zell muss bei der Bewirtschaftung des Friedhofs mit einer neuen Firma zusammenarbeiten. Deshalb steigt der Preis für Erdbestattung nun deutlich an. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Die Stadt Zell arbeitet mit einem neuen Dienstleistungsunternehmen auf dem Friedhof zusammen. Die längeren Anfahrtswege führen dazu, dass nun die Bestattungsgebühren für Erdgräber rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 von bisher 850 Euro auf 1.190 Euro steigen. Die Gebühr für Urnengräber wird geringfügig von 140 auf 150 Euro angehoben.

»Im Jahr 2021 hat es genau 100 Bestattungen geben« berichtet Martin Müller am Montag in der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Er ist bei der Stadt Zell unter anderem für die Friedhofsverwaltung zuständig. Davon seien 21 Erdbestattungen gewesen und 79 Urnenbestattungen. Auf diesem Verhältnis 20 Prozent zu 80 Prozent habe sich das Verhältnis von Erd- und Urnenbestattungen in den letzten Jahren stabilisiert.

Ein Überraschung, so Martin Müller, habe es im Januar 2021 geben, als der bisherige Dienstleister für Friedhofstätigkeiten seinen Vertrag mit der Stadt gekündigt habe. Darunter fielen auch das Öffnen und Schließen von Erd- und Urnengräbern. Der städtische Betriebshof und die Firma Laug hatten daraufhin die Aufgaben kurzfristig übernommen.

Die Suche nach einer Nachfolgefirma gestaltete sich schwierig. Auch eine Personalleihe bei den Nachbargemeinden sei nicht erfolgreich gewesen. Inzwischen ist es der Stadt Zell gelungen, die Firma Zimmer aus Neuried für die Arbeiten zu gewinnen. Das Unternehmen erbringt unter anderem Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen in Schutterwald, Willstätt und Teilorten von Kehl. Der Vertrag mit der Firma Zimmer wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.

»Durch die langen Anfahrtszeiten mussten die Preise für das Öffnen und Schließen der Erdgräber neu kalkuliert werden«, informierte Martin Müller weiter. Die neuen Gebühren in Höhe von 1.190 Euro für ein Erdgrab decken etwa 75 Prozent der Kosten. Die Gebühren für Urnengräber steigen nur geringfügig von 140 auf 150 Euro. Die Gebühren für die Bestattung von Kindern unter 10 Jahren und die Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten bleiben unverändert. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Den kompletten Bericht und weiter Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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Schlagworte:
Gemeinderat Zell am Harmersbach, Stadt Zell am Harmersbach

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