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Zell am Harmersbach | 27.10.2017

Beschlüsse aus dem Gemeinderat

Aufgrund der großen Tagesordnung wurden am vergangenen Montag zahlreiche Entscheidungen getroffen

von Susanne Vollrath

Bei der letzten Gemeinderatssitzung ging es nicht nur um die großen Themen Kirchstraße und Windenergie. Es standen noch weitere Tagesordnungspunkte auf der Agenda.

Unter anderem wurde der Versuch unternommen, ein Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen, das den Unterharmersbacher Ortschafts- und den Zeller Gemeinderat bereits seit mehr als 20 Jahren immer wieder beschäftigt. Dabei geht es um eine Geländeauffüllung, mit der ein Landwirt die bessere Bewirtschaftbarkeit einer Fläche erreichen will. Ein erster Vorort-Termin fand bereits im Jahr 1994 statt, wobei das Vorhaben in der angefragten Form als nicht genehmigungsfähig eingestuft wurde. Trotz unvollständiger Antragsunterlagen, zwischenzeitlich veränderter örtlicher Gegebenheiten und fehlender Nachweise stand nun der Beschlussentwurf zur Abstimmung, unter Zurückstellung sämtlicher Bedenken der Geländeauffüllung zuzustimmen, sofern einige Bedingungen, die das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz formuliert hatte, erfüllt werden.

Der Vorschlag wurde mit zwei zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

Zuschuss für den Bus

Seit dem 1. Juli dieses Jahres gibt es probeweise mehr Busverbindungen zwischen Nordrach und Zell. Die Zusatzkosten dafür teilen sich der Ortenaukreis und die Gemeinde Nordrach. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für diese Verbesserung des ÖPNV, von der auch Zell profitiert, einen jährlichen Zuschuss von 2.000 Euro zu gewähren. Die Unterstützung ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt und kann jeder Zeit reduziert werden, wenn der Fahrplan geändert würde.

Straßenbeleuchtung

Im Zusammenhang mit der Sanierung der L94 wurde einstimmig ein weiterer Auftrag vergeben. Diesmal ging es um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Für gut 120.000 Euro (brutto) sollen nun vom Elektrizitätswerk Mittelbaden entlang der Ortsdurchfahrt Unterharmersbach LED-Leuchten, wie sie üblicherweise in der Stadt verwendet werden, eingebaut werden. Die Auftragssumme liegt deutlich unterhalb des in der Kalkulation veranschlagten Betrags (221.000 Euro brutto).

Wasser- und Abwasserbeitrag

Die Wasserversorgungs- und die Abwassersatzung wurden geändert. Die Beitragssätze für die Wasserversorgung, den Schmutz- und Regenwasserkanal steigen damit deutlich.

Ab dem 1.1.2018 beträgt demnach der Wasserversorgungsbeitrag 3,98 Euro/qm netto (bisher 1,64 Euro/qm netto), der Abwasserbeitrag für den Schmutzwasserkanal 4,70 Euro/qm (bisher 2,91 Euro/qm), der für den Regenwasserkanal 2,65 Euro/qm (bisher 1,69 Euro/qm). Zugrunde gelegt wurde eine neue Globalberechnung – die bisherige stammte ohne zwischenzeitliche Anpassungen noch aus den 1980er Jahren. Der Abwasserbeitrag ist zu entrichten, wenn ein Grundstück erstmals an die Trinkwasserversorgung oder an das Abwassersystem angeschlossen wird. Die Neufassungen beider Satzungen wurden mit jeweils einer Gegenstimme beschlossen.

Weidezaunprojekt

Gute Nachrichten für Landwirte: Die Stadt Zell am Harmersbach fördert das Kommunale Weidezaunprojekt mit 25 Prozent der vorliegenden Weidezaunkosten. Damit will sie einen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft leisten. Fünf Landwirte hatten nach der Vorstellung des Projekts im Mai Anträge für eine Fläche von insgesamt 21 Hektar gestellt. Die Förderung kommt insbesondere Steillagen zugute, die zwar beweidet, aber so gut wie nicht mit Maschinen gepflegt werden können. 50 Prozent der Kosten für förderfähige Vorhaben übernimmt das Land Baden-Württemberg, 25 Prozent nun die Kommune. Lediglich 25 Prozent muss der Landwirt selbst tragen. Die Gesamtkosten belaufen sich nach ersten Hochrechnungen auf ungefähr 40.000 Euro.

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