Im Zusammenhang mit dem Haushaltsbeschluss 2026 reagiert die Gemeinde auf die Folgen der Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen auf Grundstückseigentümer.
Mit dem einstimmigen Beschluss des Haushalts 2026 hat der Gemeinderat auch die Hebesätze für die Grundsteuer neu festgelegt. In der Sitzung am Montag wurde erneut deutlich, dass die Auswirkungen der Reform je nach Grundstück stark variieren können. Insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe befürchten höhere Lasten.
Verschobene Lasten
Ausgangspunkt der Diskussion war eine Anfrage von Gemeinderat Rombach zu der in der letzten Sitzung diskutierten Option, die Hebesätze zu verändern. Diese waren in der Haushaltsvorberatung in der vergangenen Woche nicht final festgelegt worden. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, während die Grundsteuer B auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird, etwa Wohnhäuser, Betriebsgebäude oder Baugrundstücke. Ziel der Gemeinde ist es, das Gesamtaufkommen aus beiden Steuerarten in etwa konstant zu halten. Dieses Ziel scheint insgesamt erreicht zu werden. Die Schätzungen für 2026 hatten jedoch gezeigt, dass die im letzten Jahr angesetzten Hebesätze (Grundsteuer A: 307 Punkte, Grundsteuer B: 514 Punkte) das Aufkommen deutlich zugunsten der Grundsteuer B verschieben.
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