Was für die einen überfälliger Arbeitsschutz ist, wirkt auf andere wie übertriebene Bürokratie. Die Entscheidung zum Leasing von Schutzkleidung für Bauhofmitarbeiter fiel knapp.
Die Arbeitskleidung der Bauhofmitarbeiter stand erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats und sorgte wieder für intensive Diskussionen. Hintergrund ist die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung und Reinigung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie sie das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallkasse Baden-Württemberg vorschreiben.
Der Rat stimmte schließlich mit 6:3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Auftragsvergabe an die Firma „Mewa“. Das Unternehmen bietet ein Komplettpaket: Es stellt den Oberharmersbacher Bauhofmitarbeitern die persönliche Schutzkleidung leihweise zur Verfügung, kümmert sich um die regelmäßige Reinigung und ersetzt beschädigte Stücke automatisch. Das kostet die Gemeinde rund 6.055 Euro brutto pro Jahr – mehr als doppelt so viel wie ursprünglich im Haushalt eingeplant. Ein Nein des Rates wäre keine Option gewesen. Sie hätte den Pflichtwiderspruch durch den Bürgermeister nach sich gezogen.
Thema war bereits im Mai auf dem Tisch
Schon im Mai hatte der Gemeinderat das Thema diskutiert, die Entscheidung aber vertagt. Damals waren noch Fragen offen – etwa zur Reinigungspraxis, zur Rolle der Unfallkasse und zu möglichen Alternativen wie einer eigenen Industriewaschmaschine für den Bauhof. Auch die Kosten lagen über dem Haushaltsansatz, was ebenfalls für wenig Euphorie bei den Räten sorgte. Die Verwaltung hatte daraufhin Rücksprache mit der Unfallkasse gehalten und einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt, der nun zur Abstimmung kam.
Gesetzliche Pflicht und überplanmäßige Ausgabe
Ausgangspunkt war eine Prüfung der Unfallkasse im März, die mehrere Mängel im Arbeitsschutz aufzeigte – etwa fehlende sanitäre Anlagen, keine Umkleidemöglichkeiten und insbesondere die unzureichende Reinigung der Schutzkleidung. Bisher reinigten Mitarbeitende ihre Kleidung zu Hause – eine Praxis, die nicht mehr zulässig ist. T-Shirts, Warnwesten, Hosen und Jacken mit reflektierenden Elementen gehören zur vorgeschriebenen Schutzausrüstung und dürfen laut Unfallkasse nicht privat gewaschen werden, da eine hygienische Reinigung nicht sichergestellt ist.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.