Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, ab 2025 wieder den einheitlichen Gebührenmaßstab für Abwasser einzuführen.
Zu Beginn ein Blick zurück: Seit dem 1. Januar 2012 wurden in Oberharmersbach die Abwassergebühren nach einem getrennten Maßstab für Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet. Diese Regelung wurde eingeführt, weil ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010 festlegte, dass eine einheitliche Abwassergebühr, die nur auf dem Frischwasserverbrauch basiert, gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und das Äquivalenzprinzip (Gebühr soll die Kosten der Leistung widerspiegeln) verstößt. Das bedeutet, dass die Kosten für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt berechnet werden mussten, um fair und gerecht zu sein.
Unter der Grenze für Geringfügigkeit
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung sehr gering sind, ist eine getrennte Berechnung nicht erforderlich. Diese Geringfügigkeit liegt vor, wenn der Anteil der Niederschlagswasserentsorgung an den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung weniger als 12 Prozent beträgt. In Oberharmersbach liegt dieser Anteil deutlich unter dieser Grenze. Die letzte Kalkulation ergab für die Jahre 2023 und 2024 einen durchschnittlichen Kostenanteil von nur 4,47 Prozent
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.