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Oberharmersbach | 17.03.2021

Ablösung von Kinderspielplätzen an Mehrfamilienhäusern möglich

Mit Einmalzahlung kann Bauherr Spielplatzpflicht übertragen – Mittel werden für kommunale Spielplätze eingesetzt

Foto:
Spielflächen für Kleinkinder sol­len viele Spielmöglichkeiten erlauben. Eine Sand­kiste ist ein guter Anfang. Aber da geht noch mehr … Foto: Pixabay
von Susanne Vollrath

Die Landesbauordnung fordert seit 2019, dass beim Bau von Gebäuden mit mehr als drei Wohn­einheiten auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe eine Spielfläche für Kleinkinder angelegt werden muss. Die Mindestgröße beträgt 30 Quadratmeter. In Oberharmersbach gibt es künftig eine Regelung, die es den Bauherren erlaubt, diese Pflicht abzulösen.

Vorausgesetzt die Baurechtsbehörde stimmt zu, kann der Bauherr zur Erfüllung seiner Verpflichtung einen Geldbetrag an die Gemeinde bezahlen. Auf 5.000 Euro legte der Gemeinderat den Grundbetrag fest. Falls eine größere Fläche als die 30 Quadratmeter Mindestfläche gefordert sind, sind für jeden weiteren Quadratmeter nochmal 170 Euro zu entrichten. Die Zahlen, das machte Bürgermeister Weith deutlich, stammen aus einer intensiven Recherche. Man habe sich zur Kostenermittlung sogar einen fiktiven Spielplatz planen lassen. Auch wenn 5.000 Euro erst einmal viel klingen, das wurde bei den weiteren Ausführungen klar, ist das Gemeindeoberhaupt der Ansicht, dass es nicht viel ist.

Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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Schlagworte:
Gemeinde Oberharmersbach, Gemeinderat Oberharmersbach

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Biberach

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Nordrach

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  • Seniorengemeinschaft Nordrach: Vortrag „Prävention, Betrugsmaschen an älteren Menschen“ am 21.01.2026 ab 14:00 Uhr

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