Ziel ist es, dass das neue Windrad bis 2029 in Betrieb gehen kann. Allerdings sind zuvor noch planerische Details und vor allem die genaue Standortfrage zu klären. Gemeinderat Oberharmersbach nahm die Planungen zustimmend zur Kenntnis.
Das im Jahr 2001 erbaute Bürgerwindrad Brandenkopf soll abgebaut und durch eine neue Windkraftanlage ersetzt werden. Die aus Privatfamilien bestehende Betreibergesellschaft hat beschlossen, die Repowering-Maßnahme durchzuführen. Ziel ist es, dass das neue Windrad bis 2029 in Betrieb gehen kann.
Regionale Wertschöpfung stärken
„Das bestehende Bürgerwindrad hat einen Generatorschaden und kann nicht mehr repariert werden“, informierte Geschäftsführer Andreas Heizmann von der Bandenkopf-Wind-Beteiligungsgesellschaft den Gemeinderat. Die Firma Enercon habe kein Angebot für eine Reparatur abgegeben. Stattdessen soll das Windrad abgebaut und durch eine größere und modernere Anlage ersetzt werden.
Die Altanlage hat eine Gesamthöhe von 99,6 Metern. Die geplante neue Anlage bringt es auf insgesamt 219 Meter, soll aber die siebenfache Menge an Windstrom erzeugen. Insgesamt sollen es rund 15 Millionen kWh pro Jahr sein und damit nahezu die Hälfte des Energiebedarfs der Stadt Haslach.
Die Investitionssumme beträgt rund neun Millionen Euro und soll von den 69 Familien getragen werden, die in der Gesellschaft zusammengeschlossen sind. „Wir wollen ein Bürgerwindrad bleiben und damit die regionale Wertschöpfung stärken“, betonte Geschäftsführer Heizmann. Die Identifikation mit dem Windrad sei sehr hoch. Nach 27 Jahren werde es zu einem Generationswechsel innerhalb der Gesellschaft kommen.
Bisheriger Standort hat sich bewährt
Die neue Anlage soll nur etwa 20 Meter neben dem bisherigen Standort aufgebaut werden. Sie steht auf Fischerbacher Gemarkung, durch den Überflug der Rotoren ist aber auch die Gemeinde Oberharmersbach betroffen.
Ein wichtiges Thema ist der Abstand zum Wanderheim des Schwarzwaldvereins auf dem Brandenkopf. Der Abstand vom geplanten Standort zum Gebäude beträgt rund 360 Meter. Eine rechtliche Bestimmung lautet, dass der Abstand zu bebauten Flächen das Doppelte der Anlagenhöhe, also rund 400 Meter betragen müsse. „Es handelt sich allerdings um eine Kann-Vorgabe“, erklärte Geschäftsführer Heizmann. Deshalb sei man im Gespräch mit dem Schwarzwaldverein, dem die Planungen bereits am 1. April 2026 vorgestellt wurden.
Vorstandsmitglied Konrad Armbruster, der bei der Gemeinderatssitzung anwesend war, bestätigte, dass sich der Schwarzwaldverein abhängig von der Klärung offener Detailfragen, für eine Fortsetzung des Projekts ausgesprochen habe. Man habe die Pläne „sehr wohlwollend“ wahrgenommen, bestätigte auch Gemeinderätin Anja Jilg.
Für die Beibehaltung des jetzigen Standorts, der aufgrund der Abstandsfrage nicht im Vorranggebiet des Regionalplans liegt, spricht die Tatsache, dass das angrenzende Gelände steil abschüssig ist. Dort müsse man eine Fläche in der Größe eines Fußballfeldes in den Hang graben. „Das wollen wir vermeiden“, erklärte Geschäftsführer Heizmann.
Außerdem könne man am geplanten Standort die bestehende Infrastruktur nutzen. In den vergangenen 26 Jahren habe man sehr guten Erfolg gehabt. Das Windrad habe eine sehr hohe zeitliche Verfügbarkeit gehabt und sei fast immer gelaufen. Der Brandenkopf gehöre zu den besten Windkraftstandorten und ist schon „Deutscher Meister“ geworden.
Voruntersuchungen wurden bereits durchgeführt
Geschäftsführer Heizmann berichtete, dass im Zuge der Vorplanungen bereits eine Reihe von Gutachten erstellt wurden. Dabei ging es unter anderem um den Schall und Schattenwurf sowie um die „optisch bedrängende Wirkung“ auf das Wanderheim. Dabei wurde nachgewiesen, dass aus den Gästezimmern keine Blickbeziehung zur Windkraftanlage bestehe. Das Wanderheim sei insgesamt nach Süden ausgerichtet.
Bei starkem Wind könne der Schall der Anlage nicht nachgewiesen werden, das es auf dem Gipfel des Brandenkopfs dann ohnehin sehr laut ist. Festgestellt wurde, dass Lüfter, die in unmittelbarer Nähe am Sendeturm installiert sind, schon jetzt bestehende Grenzwerte überschreiten.
Da die neue, geplante Anlage nicht im Vorranggebiet gebaut wird, ist erneut ein Natur- und Artenschutzgutachten erforderlich, das rund 120.000 Euro kostet. „Es ist ein insgesamt sehr zähes Verfahren. Wir tasten uns langsam voran“, stellte Geschäftsführer Andreas Heizmann fest. Dennoch sei es auch interessant für Norddeutsche Windkraftinvestoren, die der Gesellschaft ein Kaufangebot unterbreitet haben.
Vorantragskonferenz am 20. Mai 2026
Beim Landratsamt Ortenaukreis wird es am 20. Mai 2026 eine Vorantragskonferenz geben. Diese dient zur weiteren Abstimmung mit den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.





