Biberach setzt zum 1. Januar 2025 die Grundsteuerreform um und passt die Hebesätze an. Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral.
Volles Haus im Bürgersaal des Rathauses – zahlreiche Bürger verfolgten am Montag die öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Darunter viele Landwirte, die mit ihren vor dem Rathaus abgestellten Traktoren ihre Präsenz untermauerten. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Hebesätze welche aufgrund der Grundsteuerreforrn neu berechnet werden mussten.
„Gut dass bei diesem komplexen Thema so viele Bürger da sind“ eröffnete Bürgermeister Jonas Breig die Sitzung und bot an, nach den Erläuterungen von Kämmerer Nicolas Isenmann, die Sitzung zu öffnen und den Bürgern die Gelegenheit zu geben Fragen zu stellen.
Nicolas Isenmann, Fachbereichsleiter Finanzen, fand eingangs seiner Erläuterungen deutliche, persönliche Worte. Er sei kein Freund des Baden-Württemberg-Modells zur Grundsteuerberechnung, in dem künftig nicht mehr die Bebauung sondern nur noch die Grundstücksfläche und der zu Grunde liegende Bodenrichtwert zählt. „Mich fragt jedoch niemand – wir müssen die Vorgaben umsetzen“ erläuterte er das Dilemma mit dem sich aktuell viele Kommunen konfrontiert sehen.
Das Finanzamt ermittelt die Grundsteuermessbeträge welche sich aus der Grundstücksgröße und den geltenden Bodenrichtwerten ergeben. Die Bodenrichtwerte wiederum legt der Gutachterausschuss fest. Will ein Grundstückseigentümer nun wissen, mit welchen Grundsteuern er künftig rechnen muss, kann er den Grundsteuermessbetrag, der ihm in seinem Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt wurde mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren.
Wichtige Einnahmen für die Gemeinde
Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die neuen Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten. So wie es auch die Bundes- und Landesgesetzgeber erwarten. „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufkommensneutralität gibt es jedoch nicht’, informierte Nicolas Isenmann. Die Gemeinde wird somit keine Mehreinnahmen bei der Grundsteuer auf Kosten der Bürger erzielen. Das bedeute jedoch nicht, dass es im Einzelfall nicht teurer werden kann. „Auch wenn es mir Bauchschmerzen bereitet – es wird Härtefälle geben, das ist der Gesetzgebung geschuldet“ stellte der Finanz-Fachbereichsleiter klipp und klar fest.
In Biberach beliefen sich die Einnahmen bei der Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen) bisher auf rund 32.660 Euro und ca. 531.690 Euro bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Flächen). Die Hebesätze lagen dabei bei 360 Prozent (Grundsteuer A) und 380 Prozent (Grundsteuer B). Würde man es bei diesen Werten belassen, müsste die Gemeinde mit knapp 79.000 Euro Mindereinnahmen rechnen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hebesätze auf 490 Prozent für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B auf 440 Prozent anzuheben. Nach vorläufiger Schätzung würden damit Einnahmen in Höhe von ca. 563.000 Euro erzielt, entsprechend dem bisherigen Grundsteueraufkommen. Mit den von der Verwaltung empfohlenen neuen Hebesätzen würde sich die Gemeinde im Mittel der vom Transparenzregister ausgewiesenen Richtwerte (416 bis 462 Prozent) bewegen.
Den kompletten Bericht und weitere Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.