Gemeinderat ändert die Hauptsatzung und passt die Regelungen der geänderten Lage an.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat mehrere Änderungen in seiner Hauptsatzung. Dem Bürgermeister werden dadurch größere Befugnisse eingeräumt. So wurde die Bewirtschaftungsbefugnis von 16.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben. Dieser Verwaltungsvorschlag erfolgte vor dem Hintergrund enormer Kostensteigerung in vielen Bereichen und soll helfen, dass kleinere Projekte in kürzerer Zeit bearbeitet werden können. Zuletzt wurde dieser Satz im Jahre 2001, im Zuge der Euro-einführung geändert. Er stieg damals von 5.000 DM auf 16.000 Euro.
Angehoben wurde auch die Grenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die Verwendung der Deckungsreserven. Sie liegt nun bei 4.000 Euro (zuvor 3.000 Euro). Mietverträge von Gemeindewohnraum darf der Bürgermeister künftig bis zu einer Jahresmiete von 5.000 Euro selbst regeln. Bisher lag die Höchstgrenze bei 3.600 Euro.
Bürgermeister Jonas Breig bedankte sich für das Vertrauen und wertete das einstimmige Votum als starkes Zeichen des Gemeinderates.