Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger neu zu regeln und dem aktuellen Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg anzupassen. Die Aktualisierung war längst überfällig, da die aktuell geltende Satzung auf das Jahr 2001 zurück geht. Wesentliche Änderungen sind die Einführung von pauschalen Sitzungsgeldern für die Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie die Erstattung von Aufwendungen für die Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen, während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies ist mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben. Vor der Beratung wurden die geplanten Satzungsänderungen im Vorfeld mit dem Ältestenrat und Ortsvorsteher Beck besprochen.
Gemeinderäte und Ortschaftsräte erhalten künftig einen jährlichen Grundbetrag von 120,00 Euro. Zudem gilt für Gemeinderäte ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse in Höhe von 38,00 Euro (Ortschaftsräte 25,00 Euro).
Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles in Zukunft nach einheitlichen Durchschnittssätzen. Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu drei Stunden 25,00 Euro. Bei mehr als drei bis zu sechs Stunden steigt der Durchschnittssatz auf 40,00 Euro. Der Tageshöchstsatz von 55,00 Euro wird bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden erstattet.
Ehrenordnung überarbeitet
Auch die Ehrenordnung wurde überarbeitet und in mehreren Punkten ergänzt. Sie regelt das Prozedere bei Beileidsbekundungen, Geburtstagen, Jubiläen und Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften und Dienste. So wurde zum Beispiel die Ehrung von Schulleitern und Pfarrern in der Gemeinde neu aufgenommen und auch Lebensretter bekommen neben der Ehrung durch das Land Baden-Württemberg künftig eine zusätzliche Würdigung seitens der Gemeinde.