Ganz im Zeichen der Windenergie stand die Gemeinderatssitzung vom Montag. Gleich drei Tagesordnungspunkte beschäftigten sich mit diesem Thema. Einstimmig befürwortete das Gremium die Planungen der Verwaltungsgemeinschaft zur Aufstellung des Nutzungsplanes »Windenergie«. Der Fortschreibung des Regionalplans stimmten die Gemeideräte mehrheitlich zu und zum Bau eines Windrades auf dem Schönberg gab man eine Stellungnahme ab.
Im Rahmen des Antrags der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BISchG) zum Bau eines Windrades am Standort »Kallenwald« in Seelbach-Schönberg, war auch die Gemeinde Biberach vom Landratsamt zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Geschäftsführer Andreas Markowski von der Ökostrom Consulting präsentierte die Planungen. Konzipiert ist eine Windenergieanlage des Typs ENERCON E-141 mit einer Gesamthöhe von 229 Meter. Die Nabenhöhe beträgt 159 Meter, der Rotordurchmesser 141 Meter. »Die Anlage ist somit 15 Meter höher als die benachbarten Windräder am Kambacher Eck« erläuterte Andreas Markowski. »Sie leistet 4,2 Megawatt und kann 3.300 Haushalte versorgen«. Das Windrad auf dem Schönberg ist ca. 250 Meter von der Gemarkungsgrenze zu Prinzbach entfernt.
In der anschließenden Diskussion meldeten die Gemeinderäte Gabriele Welle und Ludwig Schüle Bedenken an. Beiden erschien der Abstand von 500 Metern zur Wohnbebauung als zu gering. »Auch wenn ich weiß, dass die Abstände gesetzlich zulässig sind« kritisierte Ludwig Schüle. Gabriele Welle zeigte Verständnis für die Sorgen vieler Anwohner und bezweifelte generell den Nutzen der Erneuerbaren Energien. Bevor die Diskussion gänzlich in eine Generaldebatte über die nationale Energiepolitik abdriftete, mahnte Klaus Beck an, sich mit dem vorliegenden Antrag zu befassen.
Da Biberacher Belange von der geplanten Windkraftanlage nicht betroffen sind, beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich, den Antrag zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Kenntnis zu nehmen. Gleichwohl wird die Genehmigungsbehörde gebeten, die Belange des Nachbarschaftsschutzes in Bezug auf Schallschutz und Schattenwurf sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Auflagen auszusprechen.
Windenergie-Planungen der Verwaltungsgemeinschaft
Einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Planungsstand zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes »Windenergie« der Verwaltungsgemeinschaft. Von ursprünglich sieben Suchräumen für mögliche Windkraftanlagen auf Biberacher Gemarkung, wurden die Planungen bisher schon auf zwei Konzentrationszonen reduziert. Diese liegen an den Standorten »Kallenwald« und »Kambacher Eck«. Aus der Planung entfallen sind die Gebiete »Sturmbühl«, »Hangerer Stein«, »Rebio« und »Steingrabenkopf«. Allesamt wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Der Bereich »Rauhkasten« wurde aus naturschutzrechtlichen Gründen und wegen der Nähe zur Burg Hohengeroldseck aus den Planungen gestrichen. Die Gemeinde Biberach empfiehlt nur die Konzentrationszone »Kambacher Eck« in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Diese Zone soll zudem auf Anregung aus dem Prinzbacher Ortschaftsrat noch um eine nordöstliche Teilfläche reduziert werden.
Regionalplan Südlicher Oberrhein
Eigentlich wäre der 20. Oktober 2017 der Stichtag zur Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein mit Kapitel Windenergie gewesen. »Wir haben jedoch einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt« informierte Bürgermeisterin Daniela Paletta zum Beginn der Beratungen. Da im Regionalplan ebenfalls die Konzentrationszone »Kambacher Eck« als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen ist, soll auch hier die Anregung des Ortschaftsrates Prinzbach zur Reduzierung der Fläche in die weiteren Planungen integriert werden. Der entsprechende Entschluss wurde bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich getroffen.
Arbeitslosenstatistik
»Im September 2017 waren in Biberach 39 Personen arbeitslos gemeldet« informierte Bürgermeisterin Daniela Paletta. Dies bedeutet eine Verringerung um neun Personen im Vergleich zum Vormonat.