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Biberach | 10.05.2017

Der Bebauungsplan für den »Alten Sportplatz« wurde verabschiedet

Wohnungen im Norden, Nachbarschaftshaus in der Mitte, möglicherweise KiTa im Süden – Stichstraße wird breiter

Foto:
Der Bebauungsplan sieht nun – wie in der Vorplanung des Investors vorgeschlagen – die Bebauung des Geländes vor. Foto: Daniel Spitz (Archivfoto)
von Susanne Vollrath

Im September soll mit der Umsetzung des Bauvorhabens »Alter Sportplatz« begonnen werden. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Montag der Satzung über den Bebauungsplan »Alter Sportplatz« zu.

Für die Beratungen des Gemeinderats legte die mit dem Bebauungsplan betraute Ingenieursgesellschaft »Kappis Ingenieure« umfangreiche Unterlagen vor. Damit kann er mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren mit seiner Bekanntmachung in Kraft treten. Die Gesamtkosten werden in der Beschlussvorlage mit ungefähr 254.000 Euro beziffert.

Der Bebauungsplan sieht nun – wie in der Vorplanung des Investors vorgeschlagen – im nördlichen Bereich Wohnbebauung vor. In der Mitte soll das Nachbarschaftshaus entstehen, auf dem südlichen Areal könnte eine KiTa gebaut werden. Die Wohngebäude mit zwei Geschossen dürfen eine maximale First­höhe von 5,55 Metern aufweisen, die mit drei Geschossen 7,30 Metern. Damit fügen sich die Neubauten in ihrer Höhe in die bereits bestehende Bebauung ein. Die Flächen für den Gemeinbedarf dürfen bis zu einer Höhe von etwa 8,80 Meter bebaut werden. Alle Gebäude sollen ein Flachdach erhalten was – aus städtebaulicher Sicht – dem Aspekt Rechnung trägt, dass das Gebäudeensemble als solches eine Einheit bilden soll.

Durch die Nähe zur Bahntrasse und der unmittelbaren Nachbarschaft zum Bahnhof ist auch das Thema »Lärm« ein wichtiges. Dem Lärmschutz wird insofern Rechnung getragen, als dass gemäß des Bebauungsplans die Außenteile der Gebäude mit hinreichend hochwertiger Luftschalldämmung versehen werden müssen. Schlafräume müssen mit geeigneten Lüftungssystemen ausgestattet werden, wenn der Grenzwert der Lärmschutzverordnung vor diesen Fenstern überschritten wird. Balkone und Dachterrassen dürfen nicht überall entstehen.

Wie bereits berichtet wird im Zuge der Erschließung die Stichstraße im Norden des Areals verbreitert und mit einem Wendehammer ausgestattet.

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Schlagworte:
Gelände »Alter Sportplatz« Biberach, Gemeinde Biberach, Gemeinderat Biberach

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