Biberacher Gemeinderat beschließt Leitlinien zur Nachverdichtung und ermöglicht mehr Spielraum für den Wohnungsbau.
Am Montag hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Weg für eine flexiblere Nutzung von Bauflächen geebnet. Einstimmig beschloss das Gremium, im Grundsatz Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen auf privaten Grundstücken zuzulassen – vorausgesetzt, jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Grundlage ist das sogenannte „Bau-Turbo“-Gesetz des Bundes, das Ende Oktober 2025 in Kraft getreten ist und den Wohnungsbau beschleunigen soll.
Mehr Flexibilität für Bauwillige
Mit den nun verabschiedeten Leitlinien schafft die Gemeinde einen klaren Orientierungsrahmen. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Baugrenzen überschritten, zusätzliche Wohneinheiten geschaffen oder Gebäude anders ausgerichtet werden. Auch eine Bebauung in zweiter Reihe wird erleichtert. Unverändert bleiben hingegen zentrale Vorgaben wie Gebäudehöhen oder die Zahl der Vollgeschosse.
Kommunen behalten das letzte Wort
Diplom-Ingenieurin Kerstin Stern vom Büro Kappis Ingenieure erläuterte die neuen Möglichkeiten im Gemeinderat. Das Gesetz sei ein „offenes Instrument für viele Flächen“, betonte sie. Einen Automatismus gebe es jedoch nicht: „Die letztendliche Planungshoheit liegt in den Händen der Kommunen.“
Auch Bürgermeister Jonas Breig unterstrich diesen Punkt. Der „Bau-Turbo“ müsse nicht angewendet werden, die Entscheidung liege stets bei der Gemeinde. Mit den Leitlinien sende Biberach jedoch ein bewusstes Signal: „Wir zeigen eine positive Grundhaltung und geben gleichzeitig Orientierung für Bevölkerung und Investoren.“ Zugleich bezeichnete Jonas Breig das Regelwerk als „lebendiges Dokument“, das auf Basis praktischer Erfahrungen weiterentwickelt werden könne. Zudem lasse sich der Ansatz gut mit den Fördermöglichkeiten des MOGENA-Programms kombinieren.
Innenentwicklung im Fokus
Ziel der neuen Regelungen ist es vor allem, vorhandene Flächen im Innenbereich besser zu nutzen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – ohne neue Baugebiete auf der grünen Wiese ausweisen zu müssen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf den anhaltenden Wohnungsmangel und ermöglicht den Kommunen, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.




