Stadt Zell erhebt künftig eine Spielplatzablöse in Anlehnung an die Landesbauordnung. Fällig werden 6000 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen.
Die Landesbauordnung schreibt bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen die Einrichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder vor. Die nutzbare Fläche muss mindestens 30 Quadratmeter betragen. Anstatt selbst einen Spielplatz einzurichten kann der Bauherr auch einen Geldbetrag an die Gemeinde bezahlen.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung nun die Spielplatzablöse in Anlehnung an die Landesbauordnung beschlossen. Für die Mindestgröße von 30 Quadratmetern Fläche wird künftig ein Ablösebetrag in Höhe von 6000 Euro fällig.
Wird größer gebaut, schreibt das Baugesetz entsprechend größere Kinderspielplätze vor. Ab der 11. Wohnung um zwei Quadratmeter je Wohneinheit. Dann steigt auch der von der Stadt Zell erhobene Ablösebetrag um jeweils 200 Euro für jeden weiteren Quadratmeter Spielfläche.
„Die Höhe des Ablösebetrags orientiert sich an den Festsetzungen von Oberharmersbach und soll auch in den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft so erhoben werden“, informierte Bürgermeister Pfundstein. In Oberharmersbach wurden bereits im Jahr 2021 ein Ablösebetrag von 5000 Euro und 170 Euro für jeden weiteren Quadratmeter festgesetzt.
Der Betriebshof der Stadt Zell hat die aktuellen Kosten für die Einrichtung von Spielplätzen ermittelt. Der Bauausschuss hat bereits Anfang Februar einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst und dabei die Preissteigerungen der letzten Jahre berücksichtigt. Gemeinderätin Sybille Nock schlug vor, den Ablösebetrag in einem Abstand von fünf Jahren anzupassen. Das eingenommene Geld soll von den Gemeinden zweckgebunden für den Bau bzw. den Erhalt von kommunalen Spielplätzen eingesetzt werden.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.




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