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Biberach | 25.02.2026

Breiterer Gehweg bringt höhere Förderung für „Brucher Dol“

von Daniel Spitz

Gemeinderat beschließt erneut eine Änderung bei der  Eisenbahnunterführung. Der Eigenanteil der Gemeinde sinkt trotz Mehrkosten.

Nachdem der Gemeinderat im Dezember 2025 die ursprünglichen Planungen zur Aufdimensionierung der Eisenbahnunterführung in der Brucher Straße aus Kostengründen deutlich abgespeckt hatte, fasste der Gemeinderat am Montag einstimmig den Grundsatzbeschluss den vorgesehenen Gehweg in der Unterführung um 20 cm zu verbreitern. Die lichte Weite des Gesamt-Bauwerks erhöht sich damit von 6,10 Metern auf 6,30 Meter und setzt sich zusammen aus der Straßenbreite von 3,50 Metern einem Schrammbord mit 30 cm Breite sowie dem Gehweg in der neuen Ausführungsbreite von 2,50 Metern. Die lichte Höhe der Unterführung soll unverändert bei 3,60 Metern belassen werden. Die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2021 sah mit einer Breite von 9,50 Meter und einer Höhe von 4,50 Metern ganz andere Dimensionen vor.

Was auf den ersten Blick nach einer kleinen Anpassung klingt, hat erhebliche finanzielle Auswirkungen. Hintergrund ist eine mögliche höhere Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Bei einer Gehwegbreite von mindestens 2,50 Metern kann die Maßnahme als Fußverkehrsinfrastruktur mit „positivem Klimabeitrag“ eingestuft werden. Dadurch steigt die Förderquote von bislang 50 auf bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Nach der fortgeschriebenen Kostenschätzung vom 26. Januar 2026 belaufen sich die Gesamtkosten für die Gemeinde auf rund 2,55 Millionen Euro. Nach Abzug eines Vorteilsausgleichs durch die Deutsche Bahn in Höhe von etwa 1,03 Millionen Euro verbleibt zunächst ein Gemeindeanteil von rund 1,52 Millionen Euro. Das sind zwar rund 268.000 Euro mehr als bei der kleineren Variante, durch die deutlich höhere Landesförderung reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil der Gemeinde jedoch spürbar: Statt bislang rund 654.500 Euro müsste Biberach nach aktuellem Stand nur noch etwa 413.900 Euro tragen. Das bedeutet eine Entlastung von rund 240.000 Euro.

Offen ist derzeit noch, ob die Mittel aus dem LGVFG mit Bundes-Infrastrukturmitteln kombiniert werden können. Eine entsprechende Klärung steht noch aus. Zusätzlich hat die Gemeinde einen Antrag auf Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock beim Landratsamt Ortenaukreis gestellt.

Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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