Gemeinde Biberach erzielt die angestrebte Aufkommensneutralität.
Die Gemeinde Biberach hat mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Anpassung der Grundsteuerhebesätze das angestrebte Ziel der Aufkommensneutralität erreicht. Hintergrund der Neuregelung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, mit dem die bisherige Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt wurde. In der Folge mussten alle Kommunen ihre Grundsteuer auf Grundlage neuer gesetzlicher Vorgaben neu festsetzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Biberach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 18. November 2024 eine neue Hebesatzsatzung. Demnach beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 490 Prozent und für die Grundsteuer B 440 Prozent. Ziel war es, dass die Gemeinde mit den neu festgesetzten Grundsteuern keine Mehreinahmen erzielt.
Bei der Festlegung der Hebesätze ging die Verwaltung von den Ergebnissen des Jahres 2024 aus. Zu diesem Zeitpunkt bestanden insbesondere bei der Grundsteuer A noch Unsicherheiten, da rund 30 Prozent der Messbescheide noch nicht vorlagen. Inzwischen liegen nahezu alle Messbescheide für beide Steuerarten vor. Nach dem aktuellen Stand vom 4. November 2025 beläuft sich das Aufkommen der Grundsteuer A auf rund 30.010 Euro und liegt damit etwa 2.650 Euro unter dem ursprünglichen Ansatz. Die Grundsteuer B erreicht dagegen ein Aufkommen von rund 534.767 Euro und liegt etwa 3.077 Euro über der Vergleichsgröße. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit nahezu eine Punktlandung beim Grundsteueraufkommen.
Die geringfügigen Verschiebungen zwischen den beiden Steuerarten seien unter anderem darauf zurückzuführen, dass Wohngebäude auf landwirtschaftlichen Anwesen infolge der Grundsteuerreform nun der Grundsteuer B zugerechnet werden.
Kritik aus der Landwirtschaft
Im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde meldete sich BLHV-Vorstand Philip Moser zu Wort und kritisierte, dass Landwirte im Ortskern mit der neuen Berechnung nun teilweise deutlich mehr Grundsteuern bezahlen müssen.
Er forderte eine Überprüfung und Nachjustierung, fand aber auch lobende Worte für die offenen Gespräche mit der Gemeinde.
Bürgermeister Jonas Breig erläuterte, dass sich der Gemeinderat im vergangenen Jahr für diesen Weg bei der Grundsteuer entschieben habe. Er sicherte jedoch auch zu, dass die Aufkommensneutralität jährlich überprüft werden solle. Auch Nicolas Isenmann zeigte Verständnis für die Kritik. Härtefälle seien dem Gesetz geschuldet, das im Einzelfall für Verschiebungen sorgen könne. Eine „Einzelfall-Gerechtigkeit“ sei jedoch nicht zu gewährleisten. Der Gemeinderat nahm die Informationen zu den Auswirkungen der neuen Grundsteuerhebesätze zur Kenntnis und bestätigte damit, dass die angestrebte Aufkommensneutralität erreicht wurde.




