Wer eine Quelle im Gemeindewald dauerhaft nutzen will, zahlt künftig eine Entschädigung von 2000 Euro und muss akzeptieren, dass die Gemeinde im Notfall zugreifen kann.
Der Gemeinderat stimmte am Montag zwei entsprechenden Anträgen zu und schuf damit eine neue Regelung für künftige Fälle.
Bereits 2020 hatte der Gemeinderat den Familien Pfundstein (Untere Krochte) und
Lehmann die Nutzung von Quellen im Distrikt II des Gemeindewaldes erlaubt. Nun wollten beide Familien ihre Rechte dauerhaft im Grundbuch absichern lassen. Parallel beantragte das Ehepaar Huber aus Zuwald eine neue Quellfassung oberhalb ihres Anwesens.
Familien wollen Rechte im Grundbuch sichern
In der Bürgerfragestunde warb Simon Pfundstein um Verständnis: „Wir brauchen das Nutzungsrecht im Grundbuch für immer, für kommende Generationen.“ Er verwies auf
die Bedeutung des Wassers für seinen landwirtschaftlichen Betrieb.
Abwägung zwischen Einzel- und Gemeininteressen
Die Verwaltung hatte grundsätzlich keine Bedenken gegen diesen Wunsch. Ein unbeschränktes Nutzungsrecht wollte sie aber nicht erteilen. Mit Blick auf ein Szenario, bei der die Trinkwassermenge der öffentlichen Wasserversorgung mit den derzeitigen Gemeindequellen nicht mehr ausreichen sollte, sei es „unverzichtbar für die Wasserversorgung aller Bürger“, dass die Gemeinde sich das Hauptnutzungsrecht vorbehalte und den Erstzugriff auf das Quellwasser habe. So ein Notfall sei unwahrscheinlich, ordnete Bürgermeister Richard Weith ein, und der Antragsteller hätte keine Nachteile, denn die Gemeinde habe die Aufgabe, die Wasserversorgung aller Bürger sicherzustellen.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.



