Die Gemeinde Oberharmersbach hat sich eine neue Abwassersatzung gegeben. Die dröselt jetzt die Bereiche zentrale und dezentrale Beseitigung auf.
In jeder Hinsicht war es an der Zeit, dass Oberharmersbach die Abwassersatzung neu gestaltet – die alte stammte noch aus dem Jahr 2012. Zwischenzeitlich haben sich Gesetze und Paragrafen geändert, und mit der neuen Globalberechnung, die der Gemeinde seit Oktober vorliegt, hat der Gemeinderat seit Montag nun auch endlich wieder eine aktuelle Grundlage für die Bemessung von Kanal- und Klärbeiträgen.
Die meisten Änderungen am Regelwerk, das sich an einer Mustersatzung orientiert, ergaben sich dadurch, dass zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung künftig getrennte Satzungen erhalten. Die am Montag verabschiedete gilt für alle Grundstücke, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Unter dezentraler Abwasserbeseitigung fallen Grundstücke, die mit geschlossenen Gruben oder eigenen Kleinkläranlagen agieren. Sie sollen in der Dezember-Sitzung eine eigene Satzung bekommen. Eine Premiere für Oberharmersbach.
Solide Basis beim Eigenbetrieb Wasser
Mit dabei hatte Kämmerer Jens-Mathias Bächle, außerdem den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. In einen Satz gepackt: Der Eigenbetrieb steht gut da und hat aktuell keinen finanziellen Druck.
Der Betrieb erwirtschaftete einen Jahresgewinn von knapp 4.000 Euro, genau der Betrag, der für den handelsrechtlichen Mindestgewinn zur Konzessionsabgabe benötigt wird. Mit einer Verkaufsmenge von rund 94.500 Kubikmetern lag der Verkauf etwas über dem Durchschnitt von 90.000 Kubikmetern Wasser pro Jahr.
Investitionen in die Infrastruktur wie die Verlängerung der Wasserleitung haben die Bilanzsumme erhöht und gleichzeitig die Versorgungssicherheit gestärkt. Getilgt werden konnte planmäßig. Das Restschuld-Konto steht bei etwa 143.600 Euro.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.
vo




