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Biberach | 3.06.2022

Geplante Bahnunterführung im Bruch:

Der Radverkehr muss auf die Straße

von Daniel Spitz

Hiobsbotschaft für die Gemeinde. Der Radverkehr durch die geplante neue Bahnunterführung in der Brucher Straße darf nicht über einen kombinierten Geh- und Radweg erfolgen. Dies erfuhr der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Montag.

Durch die überfällige Sanierung der 105 Jahre alten Bahnbrücke in der Brucher Straße seitens der Deutschen Bahn hatte sich auch für die Gemeinde die einmalige Chance ergeben, das dortige Nadelöhr zu beseitigen. Mit der Aufweitung soll der Begegnungsverkehr und auch die Durchfahrt von Müllwagen und Feuerwehrfahrzeugen gewährleistet werden. Zudem soll die Sicherheitssituation für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden. Die Bauarbeiten zur Aufweitung der Bahnunterführung sollen in den Jahren 2025/ 2026 vollzogen werden und rund 1,5 Jahre dauern. (Wir berichteten).

Die Planungen sahen bisher eine Aufdimensionierung der Unterführung sowohl in der Breite als auch in der Höhe vor. Um eine größere Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter zu erreichen, soll die Fahrbahn tiefergelegt und mit einer Grundwasserwanne vor Überschwemmungen abgesichert werden. Die neue Fahrbahnbreite wurde auf 5,50 Meter festgelegt. Auf der südlichen Seite der Unterführung war ein 2,70 Meter breiter und über dem Straßenniveau liegender kombinierter Rad- und Gehweg vorgesehen. Dieser sollte in beide Richtungen benutzt werden können. Eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung über die Dimension der Aufweitung wurde bereits mit der DB Netz AG abgeschlossen.

Entsprechende Planungsunterlagen gingen zudem vorab zur Begutachtung an das Landratsamt und wurden bei einem Ortstermin am 10. Mai geprüft.

Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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Schlagworte:
Gemeinde Biberach, Gemeinderat Biberach

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