Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen besteht weiter
Im Ortenaukreis darf auch weiterhin kein Wasser aus Gewässern entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu bewässern.

Im Ortenaukreis darf auch weiterhin kein Wasser aus Gewässern entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu bewässern.
Das Landratsamt Ortenaukreis und die Partner der Kindertagespflege im Landkreis wollen die Angebote der Kindertagespflege für Ortenauer Familien weiter voranbringen…. weiterlesen