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Offenburg, Zell am Harmersbach | 24.07.2019

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen strikt verboten

Pegelstände auf kritische Werte gesunken – Bachsteig gesperrt

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Das heiße und trockene Wetter hat zu Niedrigwasser geführt. Der Zeller Bachsteig musste gesperrt werden. Foto: Susanne Vollrath
von Schwarzwälder Post

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen.

Foto: Susanne Vollrath
Foto: Susanne Vollrath

Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.

»Aufgrund der geringen Regenfälle in der Region sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Auch die Wassertemperaturen werden steigen. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen«, erklärt Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis, den Schritt. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis die Wasserentnahme ab sofort untersagt. Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. »Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unter­lassen«, so Vetter weiter. Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern könne die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes abgestimmt werden.

Zeller Bachsteig gesperrt

Auch der Zeller Bachsteig ist aktuell nicht begehbar. Ulla Möbius von der Tourist-Information bedauert: »Wir mussten den Bachsteig schon vor gut zwei Wochen sperren, um den Fischbestand zu schützen.« Bei der anhaltenden Trockenheit sei nicht damit zu rechnen, dass der Erlebnispfad bald wieder geöffnet werden kann. Sie empfiehlt zur Erfrischung stattdessen die Wassertretstellen des Panorama Kneippwegs. Es ist bereits das zweite Jahr in Folge, dass der Bachsteig aufgrund von Niedrigwasser nicht begangen werden kann.

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Landratsamt Ortenaukreis

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