Die zum Schutz von Patienten und Beschäftigten aktuell geltenden Corona-Regelungen am Ortenau Klinikum werden auch nach dem 20. März vorerst gültig sein.
Während auf Bundesebene nach dem kommenden Wochenende tiefgreifende Maßnahmen wegfallen sollen, beabsichtigt das Land Baden-Württemberg angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen die Corona-Regelungen noch nicht vollständig auslaufen zu lassen. Die entsprechenden Corona-Verordnungen, die auch Grundlage für die Regelungen im Ortenau Klinikum sind, werden derzeit angepasst und sollen in den kommenden Tagen verabschiedet werden. Sicher ist bereits, dass die aktuellen Test- und Maskenpflichten für Besucher und Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auch in den kommenden Corona-Verordnungen beibehalten werden. Das Ortenau Klinikum wird sowohl auf die gesetzlichen Änderungen wie auch auf die pandemische Lage zeitnah reagieren, um seine Besucherregeln der Situation anpassen.



