Hundesteuer und Vergnügungssteuer werden erhöht. Die Hundesteuer sorgt für Diskussionen im Ratsgremium.
Die Einwohner der Stadt Zell müssen sich auf steigende Gebühren, Beiträge und Steuern einstellen. „Alles wird teurer“, merkte Bürgermeister Günter Pfundstein an. Kosten explodieren, Personalkosten steigen. Da müssten auch die Einnahmen auf den Prüfstand.
Der Hundesteuer-Tarif gilt seit 2002. Bisher mussten für den Ersthund 96 Euro bezahlt werden, für den Zweit- und Dritthund doppelt so viel. In Zell sind 333 Ersthunde, 26 Zweithunde und zwei Dritthunde gemeldet. 45 Hunde sind steuerfrei.
Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, den Steuersatz für den Ersthund auf 120 Euro zu erhöhen, was zwei Euro je Monat betrage. Zweithunde kosten entsprechend 240 Euro, Kampfhunde 450 Euro. Die Stadt kalkuliert mit Mehreinnahmen von rund 9.600 Euro. Insgesamt wird mit knapp 48.000 Euro gerechnet.
Gemeinderat Stefan Stehle kritisierte „die Verniedlichung“ mit zwei Euro monatlich. Letztlich werde die Hundesteuer um 25 Prozent erhöht. Das sei zuviel. „Völlig willkürlich“ kritisierte Stefan Stehle die Zweithunde-Regelung.
Gemeinderat Stefan Polap sprach von einer Luxussteuer und forderte eine bessere Überwachung von Hundebesitzern, die ihre Tiere nicht anmelden.
Gemeinderat Michael Wurtz ist der Meinung, dass die im 19. Jahrhundert festgesetzte Steuer eine Ungleichbehandlung von Tierbesitzern mit sich bringe. Die Halter von Pferden oder Katzen müssten keine Steuern bezahlen. Die vorgeschlagene Erhöhung bezeichnete er als nicht angemessen.
Gemeinderätin Sybille Nock wiederum bezeichnete die Erhöhung nach über 20 Jahren als moderat und vertretbar. Letztlich würden die Mittel gebraucht, unter anderem für den Einsatz des Betriebshofs und für Huko-Tüten. Letztlich stimmte der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen der Erhöhung der Hundesteuer zu.
Vergnügungssteuer steigt deutlich an
Seit September 2011 erhebt die Stadt Zell am Harmersbach eine Vergnügungssteuer. Sie wird vom Umsatz berechnet und wird für die im Gemeindegebiet aufgestellten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sowie pauschal für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit berechnet.
Die Steuersätze für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betragen für Spielhallen und sonstige Aufstellungsorte bislang einheitlich 17 v.H. Im Jahr 2024 waren in drei Spielhallen insgesamt 32 Spielgeräte aufgestellt. In sieben sonstigen Aufstellungsorten waren 14 Spielgeräte aufgestellt. Eingespielt wurden an den Geräten über zwei Millionen Euro. Davon flossen im vergangenen Jahr 350.000 Euro in die Stadtkasse.
Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat eine Erhöhung der Vergnügungssteuer vor, allerdings unterschieden nach Aufstellungsort. In Spielhallen soll die Abgabe von 17 auf 25 Prozent steigen. An den sonstigen Aufstellungsorten von 17 auf 20 Prozent. Die Stadt kalkuliert mit Mehreinnahmen von rund 150.000 Euro, in Summe dann eine halbe Million Euro jährlich.
Sowohl Gemeinderätin Sybille Nock als auch Gemeinderat Michael Wurtz bedauerten, dass keine Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten aufgestellt werden. „Kicker, Dart und Billard machen auch Spaß“, merkte Michael Wurtz an. Spielautomaten mit Gewinn führten in die Abhängigkeit. Sybille Nock befürwortete die Erhöhung, da das Geld in die Jugendarbeit investiert werde.
Die Spielautomaten sind Teil der Kneippenkultur, bezog Gemeinderat Stefan Huber Position. Die Erhöhung der Steuer an den sonstigen Aufstellungsorten treffe vor allem die Wirte. Für diese seien die Spielautomaten eine wichtige Einnahmequelle. Stefan Huber war letztlich der einzig Gemeinderat, der gegen die Erhöhung der Vergnügungssteuer stimmte.
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