Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg für eine weitere Bebauung am Gröbernhof freigemacht. Mit Mehrheit beschloss das Gremium am Dienstagabend die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Golfplatz – Gröbern I“. Drei Ratsmitglieder stimmten dagegen, eines enthielt sich.
Dauerhaftes Wohnen statt Feriennutzung
Ursprünglich waren in dem Bereich südlich des bestehenden Gebäudes Ferienwohnungen und eine Hausmeisterwohnung vorgesehen. Nun sollen dort drei baugleiche, dauerhaft bewohnte Häuser mit jeweils zwei Wohnungen entstehen. Die geplanten Gebäude sollen etwas höher ausfallen als bisher erlaubt: Statt fünf Metern sind künftig bis zu 5,90 Meter möglich. Auch die Dachneigung wird neu festgelegt. Sie soll zwischen 30 und 45 Grad liegen, um eine zu flache Dachform zu vermeiden.
Neue Straßenführung mit Wendehammer
Eine weitere Änderung betrifft die Erschließung. Anstelle der bisher vorgesehenen Ringstraße ist nun ein Stichweg mit Wendehammer vorgesehen. Zudem wird die Baugrenze auf einem angrenzenden Grundstück (Flurstück 239/8) erweitert, um zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Der Investor trägt sämtliche Kosten für das Änderungsverfahren des Bebauungsplans.
Diskussion um Ortschaftsrat
Vor der Beschlussfassung gab es eine kurze Debatte um das Verfahren. Gemeinderat Stefan Stehle beantragte, das Thema zunächst im Ortschaftsrat Unterentersbach zu behandeln und eine Visualisierung der geplanten Gebäude vorzulegen. Bürgermeister Günter Pfundstein entgegnete, man habe sich mit dem Ortsvorsteher Christian Dumin darauf verständigt, dass die Visualisierung nach dem Bebauungsplanbeschluss erfolgen solle. Zudem sei die Angelegenheit im Bauausschuss bereits ausführlich vorbereitet worden.
Hintergrund
Das Areal am Gröbernhof war bereits mehrfach Thema im Gemeinderat. Ursprünglich war dort ein deutlich größeres Bauvorhaben mit Hotelnutzung geplant. Die nun vorgesehene Wohnbebauung reduziert das Projekt auf drei Bauplätze. Grundlage der Änderung ist der Bebauungsplan „Golfplatz – Gröbern I“, der zuletzt 2015 angepasst worden war.




