Genossenschaft rGV Kinzigtal erhält einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro. Gemeinderat ringt um eine gemeinsame Position. Zustimmung fällt nach intensiver Debatte denkbar knapp aus.
Die Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung durch genügend Hausärzte vor Ort ist dem Gemeinderat durch alle Fraktionen wichtig. Im Zeller Gemeinderat ging es am Montag vor einer Woche nun um den Beschluss, der regionalen Gesundheitsversorgung (rGV) Kinzigtal eG einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro zu gewähren.
„Der Zuschuss ist als Anschubfinanzierung für die Verbesserung bzw. Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung im hausärztlichen Bereich vorgesehen, für deren Sicherstellung die rGV Kinzigtal bereits in Vorleistung getreten ist“, lautet der Beschluss-entwurf der Verwaltung.
Ärztemangel in ländlichen Regionen
Bürgermeister Günter Pfundstein erläuterte den Sachverhalt und erklärte auch die Zielsetzungen der rGV Kinzigtal. Deren Geschäftsführerin Susanne Halsinger war erkrankt und musste ihre Teilnahme an der Gemeinderatssitzung kurzfristig absagen.
Rund 1.100 Hausärzte fehlen in Baden-Württemberg, das sind genau so viel wie es Gemeinden im Land gibt. Der Ärztemangel trifft insbesondere die ländlichen Regionen. Vermehrt suchen junge Ärzte ein Anstellungsverhältnis anstatt sich selbstständig zu machen und eine eigene Praxis einzurichten. Geregelte Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnen an Bedeutung.
Verstärkt wird der Ärztemangel durch die Altersstruktur der Ärzteschaft. Mehr als ein Drittel aller Hausärzte im Land sind über 60 Jahre alt. Ähnliches gilt auch für die Stadt Zell. Sechs der acht hier praktizierenden Hausärzte sind über 55 Jahre alt.
Die Einzelpraxen Büchler, Schatz, Stettin, die BAG Dentler und Knab sowie das MVZ mit Dres. Stunder, Lehmann und Zilch stellen die medizinische Versorgung in Zell a. H. sicher.
Durch die Zurruhesetzung von Arzt Wischeropp ging der Stadt eine Praxis verloren. Nach einem aktuellen Beschluss der Kassenärztlichen Vereinigung bleibt der freigewordene Arztsitz in Zell a. H. und kann wieder besetzt werden.
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