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Zell am Harmersbach | 15.11.2017

Aus dem Gemeinderat:

Vorbereitungen für den Bau des Drogeriemarkts im Keramikareal

Erschließungsarbeiten an Fa. Grafmüller vergeben – Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan

von Susanne Vollrath

Nach der Gemeinderatssitzung vom Montag ist der Bau des Drogeriemarkts im Keramikareal wieder ein Stück näher gerückt.

Der Gemeinderat beschloss, die Firma Grafmüller mit dem Straßenbau, dem Entwässerungskanalbau und den Wasserversorgungsbauarbeiten zu beauftragen. Das Auftragsvolumen beträgt knapp 545.000 Euro brutto und damit fast 10 Prozent weniger als vorab in der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Kappis veranschlagt. Die Bauarbeiten sollen bereits Anfang Dezember beginnen und bei günstiger Wetterlage bis Ende März abgeschlossen sein.

Zwischenzeitlich waren die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes »Gewerbegebiet Keramikareal I« und der Änderung des Flächennutzungsplans ausgewertet worden. Aus den Stellungnahmen ergaben sich in der Entwurfsüberarbeitung einige Änderungen. So wurde etwa der Standort des Drogeriemarkts um zehn Meter nach Norden verschoben und die Baugrenzen entsprechend angepasst. Anstelle des eingeschränkten Gewerbegebiets soll aufgrund der raumord­nungsrechtlichen Vorgaben zum Integrationsgebot nun ein Mischgebiet ausgewiesen werden, in dem bestimmte Warensortimente zum Schutz der Innenstadt ausgeschlossen bleiben. Das Handwerkerprivileg zeigt sich davon nicht berührt. Es sagt, dass Verkaufsflächen zulässig sind, wenn sie auf dem Grundstück mit einem Produktions- oder Handwerksbetrieb verbunden sind, um dort hergestellte oder weiterverarbeitete Produkte zu verkaufen, wenn diese Verkaufsfläche nicht dominiert. Die konkrete Ausgestaltung der Abbiege- und Einfädelspur war Gegenstand einer Nachfrage. Sie wird in einem zweiten Schritt im Detail mit den Verkehrsbehörden besprochen.

Bauvoranfrage für 11-Familien-Haus

Zahlreiche Gemeinderäte meldeten sich zu Wort, als die Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit elf Wohnungen, 17 Tiefgaragenstellpätzen und fünf oberirdischen Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Hauptstraße 185 in Unterharmersbach auf der Tagesordnung stand. Letztendlich wurde die Nichtverlängerung der Veränderungssperre aus dem Jahr 2015 mehrheitlich mit zwölf Ja-Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen. In der Beschlussvorlage des Baurechtamts wurde dargelegt, dass der Erlass von Gestaltungsvorschriften in einem uneinheitlich bebauten, historisch gewachsenen innerörtlichen Bereich, wie er an dortiger Stelle vorzufinden ist, nicht erforderlich sei und kein hinreichender Grund für die Verlängerung der Veränderungssperre bestünde.

Finanzprüfung abgeschlossen

Die Unterrichtung des Gemeinderats über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung der Stadt und des Wasserversorgungsbetriebs (2009 bis 2012) nahm Bürgermeister Günter Pfundstein zum Anlass, um nochmals deutlich den Unterschied zwischen Wasser- und Abwasserbeiträgen auf der einen und Wasser- und Abwassergebühren auf der anderen Seite zu unterscheiden. Die Beiträge werden nach der neuen Globalrechnung bald deutlich steigen. Wasser- und Abwasserbeiträge sind einmalige Investitionen, die bei der Erschließung anfallen, wenn ein Grundstück erstmalig angeschlossen wird. Bürgermeister Pfundstein betonte, dass die verbrauchsabhängigen Wasser- und Abwasser­gebühren zunächst stabil bleiben.

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Schlagworte:
Bauunternehmen Grafmüller Zell am Harmersbach, Gemeinderat Zell am Harmersbach, Gewerbegebiet »Keramikareal 1« Zell am Harmersbach, Stadt Zell am Harmersbach

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