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Zell am Harmersbach | 27.10.2017

Konzentrationszonen für Windkraft

Teilflächennutzungsplan »Windenergie« soll zukünftig Rahmen für den Bau von Windkraftanlagen vorgeben

von Susanne Vollrath

Der Gemeinderat hat einen Empfehlungsbeschluss zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft im Flächennutzungsplan gefasst. Dabei wurden die Flächen, auf denen Anlagen entstehen könnten, gegenüber den ersten Planungen stark reduziert.

Wie in Biberach und Oberharmersbach, stand auch in der Gemeinderatssitzung in Zell am Montag das Thema Windkraft auf der Tagesordnung. Damit haben alle Gemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft über das Thema beraten und Beschlüsse gefasst – der Teilflächennutzungsplan »Windenergie« kann also auf den Weg gebracht werden.

Der Zeller Gemeinderat sprach sich dafür aus, auf seiner Gemarkung zwei Konzentrationszonen für Windkraft auszuweisen – am Nillkopf sowie am Brandenkopf. Der Empfehlungsbeschluss für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans »Windenergie« wurde mit zwei Enthaltungen und drei Gegenstimmen gefasst. Mit der gleichen Stimmenverteilung wurde auch die Teilfortschreibung des Regionalplans auf den Weg gebracht, die die Ausweisung eines Vorranggebiets an der Nill vorsieht.

»Mit dem Ausweisen von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan werden Windkraftanlagen auf allen anderen Flächen unzulässig«, betonte Bürgermeister Günter Pfundstein. Das Festlegen der Zonen sei eine gute Möglichkeit, um »Wildwuchs« auszuschließen. Im Prozess hatte sich zuvor die Zahl der infrage kommenden Bereiche drastisch reduziert. Viele Standorte, die das Landschaftsbild erheblich stören würden, hatte der Gemeinderat in seinen vorhergehenden Beratungen aussortiert. Aus zunächst acht Flächen auf der Gemarkung Zell wurden so durch harte und weiche Ausschlusskriterien zwei. Nur am Nillkopf (ZEL 5, bereits zwei geplante Windräder) und am Brandenkopf (ZEL 6, grenzt an OBH 2) könnten nun auf insgesamt knapp 40 Hektar Windkraftanlagen entstehen. »Mehr Fläche wollen wir nicht ausweisen«, konstatierte Pfundstein.

In der sich den Ausführungen anschließenden Diskussion bemerkte Lorenz Breig, dass die Windkraft im Schwarzwald schon ein kritisches Ausmaß angenommen hätte. Er sieht die Natur stark beeinträchtigt und findet es unverständlich, dass die Windkraft politisch derart forciert wird – eine »Mogelpackung auf Kosten der Natur«. Ludwig Schütze sprach sich gegen die »Verspargelung« aus, meinte aber zugleich: »Wir sind gezwungen einen Beschluss zu fassen.« Zell müsse seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Er sah den Flächennutzungsplan als wertvolles Ordnungs- und Steuerungselement. Martin Teufel bezeichnete die Argumentation als häufig ideologisch. Er begrüße die Windenergie, wo sie die Lebensqualität nicht beeinflusse. Er würde sich mehr Flächen wünschen, sei sich aber bewusst, dass diese Meinung nicht mehrheitsfähig sei. »Wir Grüne wollen vor allem Planungssicherheit«, schloss er sein Statement.

Nötig geworden war die Ausweisung der Flächen durch den Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg (WEE). Er fordert die Gemeinden dazu auf, der Windenergie in »substanzieller Weise Raum zu verschaffen«. Ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen kommunale Interpretation nun das Regierungspräsidium und das Landratsamt beurteilen wird.

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