Gemeinderat beschließt erstmals Regeln gegen Lärm, Hundekot und illegale Plakate. Ab Juli können bei Verstößen Bußgelder verhängt werden.
Laute Musik bis tief in die Nacht, Hundehaufen auf Gehwegen und Wiesen, wilde Plakate an Laternenmasten: Bisher konnte die Gemeinde Oberharmersbach bei solchen Ärgernissen nur mahnen, aber nicht bestrafen. Das ändert sich ab 1. Juli. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine eigene Polizeiverordnung beschlossen.
„Wir hatten bisher keine rechtliche Handhabe“, erklärt die Verwaltung das Problem. Verstöße konnten festgestellt, aber nicht geahndet werden. Beispiel Leinenpflicht: Die darf Oberharmersbach zwar festlegen – aber ohne eigene Polizeiverordnung fehlt Kontrolle und rechtliche Konsequenzen.
Was künftig verboten ist
Betroffen sind unter anderem Hundebesitzer. Im Ortskern und bei Dunkelheit im ganzen Gemeindegebiet gilt Leinenpflicht. Wer seinen Hund frei laufen lassen will, muss dabei bleiben und ihn kontrollieren können. Gefährliche Tiere wie Giftschlangen müssen der Gemeinde gemeldet werden.
Beim Feuerwerk gibt es nun ebenfalls klare Regeln. Raketen und ähnliches sind vom 2. Januar bis 30. Dezember grundsätzlich verboten. Vereine können Ausnahmen beantragen – mindestens zwei Wochen vorher, bei Nähe zu Bahnanlagen sogar vier Wochen.
Das Knallen mit Böllern ist nur zu Silvester, am 1. Mai, an Fronleichnam, Gallenkilwi, Rosenmontag sowie bei Narrentreffen in Oberharmersbach erlaubt – und auch dann nur tagsüber. Für alle anderen Zeiten braucht es eine Genehmigung mit zweiwöchiger Vorlaufzeit.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.