Die dritte Änderungsrunde für den Bebauungsplan „Waldhäuserbach“ in Oberharmersbach ist absolviert – und die Satzung endlich beschlossen. Eine buchstäblich schwere Geburt.
Warum? Weil das Verfahren, das ursprünglich mit Paragraf 13b BauGB beschleunigt wurde, nicht mehr gültig ist. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stoppte im letzten Jahr solche Schnellverfahren für Bauprojekte wie das im Waldhäuserbach. Das hieß: Zurück auf Anfang – und rein ins normale Verfahren (wir berichteten). Das bedeutet mehr Umwelt-prüfungen, mehr Abwägungen und vor allem: mehr Papier. Allein die Unterlagen für den Beschluss in der Gemeinderatssitzung am Montagabend – doppelseitig bedruckt, versteht sich – bringen stolze 559,4 Gramm auf die Küchenwaage.
Worum geht’s?
Das Plangebiet „Waldhäuserbach“ umfasst rund 3.400 Quadratmeter zwischen Häldeleweg und Billersberg. Teils handelt es sich um Gemeinde- fläche, teils um Privatgrund. Geplant ist ein neues Wohnbaugebiet. Zum regulären Prozess gehört immer auch, Be-hörden, Privatpersonen und sonstige Träger öffentlicher Belange um ihre Stellungnahmen zu bitten. Jeder will gehört werden – und jeder bekommt im Rahmen der Offenlage des Entwurfs die Möglichkeit dazu. Die Gemeinde hat dann die Aufgabe, auf die Stellungnahmen zu antworten und Abwägungsvorschläge zu unterbreiten.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.