In der letzten Sitzung des Jahres hat der Oberharmersbacher Gemeinderat die Satzung zur Kurtaxe geändert. Das war nötig, da es ab dem 1. Januar 2025 eine Änderung im Bundesmeldegesetz gibt.
Ab dem 1. Januar entfällt die Meldepflicht für inländische Gäste. Das bedeutet, dass Gäste aus Deutschland nicht mehr verpflichtet sind, ihre Daten beim Einchecken in Hotels oder Ferienwohnungen anzugeben. Einerseits ist dies vorteilhaft, da es viel Papierkram spart. Andererseits ist die Gemeinde darauf angewiesen, dass Gäste – sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland – weiterhin gemeldet werden, da die Kurtaxe nur dann erhoben werden kann. Ohne diese Meldung würde der Gemeinde eine wichtige Einnahmequelle entgehen. Ein Teil der Einnahmen geht zudem in die „Konus“-Karte. Aus diesem Grund passt der Gemeinderat die Satzung an, sodass die Meldepflicht für alle Gäste bestehen bleibt.
Die Höhe der Kurtaxe bleibt jedoch für 2025 unverändert: In der Hauptsaison (Mai bis Oktober) zahlen Erwachsene 2,05 Euro pro Nacht, in der Nebensaison (November bis April) 1,05 Euro. Kinder unter 12 Jahren sind von der Kurtaxe befreit.