Die Firma Fautz will auf ihrem Gelände im Holdersbach ein Haus zum betriebsbezogenen Wohnen bauen. Dafür ändert die Gemeinde den Bebauungsplan und der zukünftige Bauherr schließt einen Durchführungsvertrag mit der Gemeinde.
In seiner letzten Sitzung beauftragte der Gemeinderat den Bürgermeister einstimmig, einen ebensolchen Vertrag mit der Fa. Fautz zu schließen. Er regelt, dass die Firma das Vorhaben innerhalb von zwei Jahren fertigstellt und die Kosten fürs Planen und Erschließen trägt. Der vorhabensbezogene Bebauungsplan »Holdersbach II« ist noch bis 6. Mai 2022 in der Offenlage.
Mit wesentlich weniger Verwaltungsaufwand – es reichen die üblichen Regeln aus dem Baugesetzbuch – darf ein Hausbesitzer im Jauschbach 19 seine Dachgaube verlängern und der Bergbauer (Berg 1) das Flachdach seiner Garage als Gästeterrasse benutzen. Der Gastronom stellte einen Bauantrag auf Nutzungsänderung, gegen den die Gemeinde nichts einzuwenden hatte.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.