Die Verteilung von Wasser ist nicht nur aktuell ein relevantes Thema. Durch zunehmende Trockenphasen steigt der Bedarf in den Haushalten und bei Landwirten. Aber auch schon vor Jahrhunderten musste die Zuteilung von Wasser geregelt werden.
Ursprünglich verlieh alle Nutzungsrechte des Wassers – Wässerung, Energiegewinnung, Transportmittel, Nahrungsbeschaffung – das Kloster Gengenbach als Grundherr im Reichstal Harmersbach. Das »Wasserampt«, besetzt von einem »Wassermeier« mit entsprechenden Pflichten, regelte diese Nutzung, die im Laufe der Jahrhunderte vom Rat und Gericht des Reichstals mit weiteren Bestimmungen ergänzt und unterstützt wurde.
Trinkwasser schien in ausreichender Menge vorhanden. Die Höfe hatten eigene Quellen, im Dorf gab es zwei Brunnen (bevor 1910 die erste öffentliche Wasserleitung gebaut wurde). Die Nutzung von Bachwasser für den Hausgebrauch führte aber immer wieder zu Epidemien. Bedeutender war die gewerbliche Nutzung des Wassers. Interessenkollisionen gab es reichlich. In früheren Zeiten war die Wässerung der Wiesen entscheidend, denn das ausgeleitete Wasser fehlte. Exakt bis auf die Stunde war festgelegt, wer an welchen Wochentagen mit welcher Breite die »Wuhr« (Wässerungsgraben) zur Ausleitung des Wassers öffnen durfte. Ein Streit beispielsweise zwischen Holdersbacher und Riersbacher Bauern legte fest, dass einer von Donnerstagmittag bis Samstagabend, der andere dann bis Montagmorgen und der dritte (mit einer größeren Fläche) »die übrigen däg« das Wasser nutzen durfte.
Müller und Säger wachten mit Argusaugen über ihre Ansprüche. 1569 zählte man im Tal »ungefarlich 27 reder«, um 1900 drehten sich an die 60 Räder allein in Oberharmersbach. Allenthalben wurden vor allem entlang des Talbaches Teiche errichtet, um das Wasser zu schwellen, über Kanäle auszuleiten und um damit »oberschlächtige« oder »unterschlächtige« Wasserräder anzutreiben.
Diese Barrieren störten wiederum die Flößer, die seit dem frühen 15. Jahrhundert den Wasserweg nutzten. Sie benötigten ferner einen »Spannweiher (Flurname »Weierhalde« vor der Abzweigung ins Zuwälder Tal). der nach langer Stauphase die erforderliche »Schwellung« des Wassers für eine Talfahrt lieferte.
Oft genug gab die Flößerei selbst Anlass für Beschwerden. Als beispielweise im Jahre 1685 der Mühlenteich im Unterthal bei der Kapelle ein zu enges »fuhrloch« aufwies, griff eine Floßmannschaft zur Selbsthilfe. Kurzerhand rissen sie die »dillen« heraus, luden sie auf ihr Floß und verkauften diese mit dem anderen Holz.
Neben Uferbefestigungen wurde ständig das Bachbett in Mitleidenschaft gezogen. Mit ihren Stangen und Sperren (»Kratzbremse«) rissen die Flößer den Untergrund auf und zerstörten zum Leidwesen der Fischer immer wieder Laich- und Brutplätze vor allem der Bachforelle.
Fisch ergänzte als hochwertiges Nahrungsmittel das karge Angebot (manchmal reichte auch – ohne Erlaubnis – eine flinke und sichere Hand, um sich eine Bachforelle zu »besorgen«). Den Wert der Bachforelle belegt ein Hinweis von 1420, dass »ein frow, die mit einem kindelein ging oder ein siech mensche« Anspruch auf Fisch hatte.
Um den Bestand an Forellen zu schonen, wurde schon im 17. Jahrhundert die Flößerei auf die Zeit von 23. April bis 25. November beschränkt, konnte aber den Streit mit den Fischern nicht entscheidend entschärfen.