Seit dem 17. März 2020 sind wie andernorts das Oberharmersbacher Kinderhaus »Sonnenblume« und die Schulkindbetreuung geschlossen. Obwohl noch nicht alle Modalitäten abschließend geklärt sind, hat die Gemeinde Oberharmersbach beschlossen, vorerst die Abbuchung der Betreuungsgebühren für den Monat April 2020 auszusetzen.
Grundlage für die Schließung aller Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg war ein entsprechender Beschluss der Landesregierung. Im Kinderhaus »Sonnenblume« und in der Brandenkopfschule wurde jeweils eine Notfallbetreuung für die Kinder eingerichtet, deren Eltern in Bereichen der »kritischen Infrastruktur« tätig sind.
»Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob eine Erhebung der Betreuungsgebühren während der Schließung rechtens ist, oder nicht«, erklärt Bürgermeister Richard Weith in einem Brief, der alle Eltern und Betroffene der Einrichtungen und der Gemeinde über den aktuellen Stand informiert. Das Land habe zwar den Kommunen finanzielle Unterstützung zugesagt, die Verteilungsmodalitäten jedoch müssten noch geregelt werden. Dennoch habe sich die Gemeinde auf den vorläufigen Verzicht des Gebühreneinzugs verständigt.
Der Bürgermeister erwähnt ausdrücklich, dass »der Abbuchungsstopp nicht automatisch einen generellen Gebührenverzicht oder Gebührenerlass bedeutet.« Von der Aussetzungs-Maßnahme seien auch nur die Kinder betroffen, die nicht an der Notfallbetreuung teilnehmen. Die anderen würden die Betreuungsleistung unverändert abrufen und seien damit auch zahlungspflichtig.
Weith bat um Verständnis, dass die Gemeinde nur vorläufig handeln könne und über die endgültige Gebührenregelung erst später zu entscheiden sei. Ferner müsse berücksichtigt werden, dass Personal- und Sachkosten in unveränderter Höhe anfielen und außerdem auch die Notfallbetreuung finanziert werden müsse. »Sobald eine abschließende Entscheidung hinsichtlich der Betreuungsgebühren getroffen wurde, erhalten Sie Nachricht« appelliert der Bürgermeister an die Einsicht der Eltern.