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Nordrach | 7.07.2021

Leserzuschrift: Kriegerdenkmal

von Herbert Vollmer

Leserzuschriften stellen die Meinung der Leser dar. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor und übernimmt keine Verant wortung für den Inhalt.

Zum Artikel »Denkmalschutz setzt hohe Hürden« in der Ausgabe 77/2021

Heftige Behördenschelte war in der vergangenen Gemeinderatssitzung von Bürgermeister Erhardt und einigen Gemeinderäten zu hören. Der Grund: Missfallen darüber, dass das Landesdenkmalamt Freiburg seiner Aufgabe nachkommt, Denkmale zu schützen und zu erhalten. Es hatte mitgeteilt, dass ein Versetzen der beiden Denkmale nur möglich sei, wenn eine sehr kostenträchtige Dokumentierung erfolge.

In der Grünanlage vor der Pfarrkirche stehen zwei Kriegerdenkmale, die namentlich an die Nordracher Soldaten in den Kriegen 1866, 1870-71, 1914 – 18 und 1939 – 45 erinnern. Im Zuge der Sanierung der Ortsmitte hatte die Gemeinde von Anfang an vorgesehen, die beiden Denkmale zu entfernen. Es gab auch Überlegungen, ein Denkmal vor die Kirchensakristei und ein anderes auf den Friedhof zu versetzen. Der Historische Verein und die Kameradschaft ehemaliger Soldaten haben sich von Anfang an für den Erhalt der Denkmale an Ort und Stelle ausgesprochen.

Etliche Jahre vergingen seither, offenbar ohne die Denkmalbehörde wegen eines Abbruchs der Denkmale einzubeziehen. Am 18. März dieses Jahres teilte Bürgermeister Erhardt den beiden Vereinen mit, dass die »finale« Planung beginne und die Gemeinde statt der beiden Denkmale eine neue Gedenkstätte auch für alle, welche durch Verfolgung und Tyrannei oder im Dienst gestorben seien, errichten wolle.

Der Historische Verein und die Kameradschaft ehemaliger Soldaten bestanden in einem gemeinsamen Schreiben an die Gemeinde darauf, die Denkmale an Ort und Stelle zu erhalten. Die Gemeinde, so die Begründung der Vereine, habe bis heute keine triftigen Gründe mitteilen können, weshalb diese gesetzlich geschützten Kriegerdenkmale abgebrochen werden müss­ten. Denkmale seien keine Modeartikel, die man nach Belieben auswechseln könne.

Das vordere, ältere Denkmal könnte sogar Seltenheitswert haben. Es ist zur Erinnerung an die Soldaten errichtet worden, die an den Kriegen 1866 und 1870 – 71 teilgenommen haben. Das Denkmal wurde im Jahre 1907, unmittelbar nach dem Bau der Pfarrkirche, am jetzigen Platz aufgestellt. Der Pressebericht der Schwarzwälder Post zur Einweihungsfeier im Mai 1907 endet wie ein Versprechen: »Mit bewegten Worten übernahm Bürgermeister Erdrich das Denkmal in die Obhut der Gemeinde«.

Das zweite Denkmal, errichtet 1925, trägt auf einer Seite die Namen der Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auf den drei anderen Seiten die einhundertfünfzehn Namen der Nordracher Soldaten angebracht, die gefallen oder vermisst sind.

Nordrach ist nicht Stuttgart oder Berlin, wo zentrale Gedenkstätten ihre Berechtigung haben. Für uns Nordracher ist es wichtig, dass unserer gefallenen Soldaten gedacht wird. Dies geschieht mit den beiden Denkmalen und bedarf keiner Änderung.

Die Gemeinde Nordrach erwartet zu Recht von ihren Einwohnern, dass diese ihre privaten Denkmale – Häuser, Bildstöckle, Kreuze und Gedenksteine – pflegen und erhalten, wie es das Denkmalschutzgesetz vorschreibt. Derselbe Maßstab hat auch für die Gemeinde Nordrach zu gelten.

Herbert Vollmer,
Vorsitzender des Historischen Vereins, Nordrach

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Schlagworte:
Gemeinde Nordrach, Leserzuschrift

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