Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Gewerbesteuern ab dem 1. Januar 2026 zu erhöhen.
In der öffentlichen Haushaltsklausurtagung am 21. November 2025 verständigte sich das Gremium auf Vorschlag der Verwaltung darauf, den Hebesatz von bislang 350 auf künftig 400 Prozentpunkte festzusetzen. Der bisherige Satz galt unverändert seit dem Jahr 2011.
Hintergrund der Entscheidung ist die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit auch in den kommenden Jahren sicherzustellen, sieht sich die Kommune gezwungen, sowohl Ausgaben zu begrenzen als auch zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Nachdem in den vergangenen Jahren andere Steuerarten bereits angepasst worden waren, rückt nun die Gewerbesteuer in den Fokus.
So wurden im Jahr 2023 unter anderem die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer deutlich erhöht. Damals hatte der Gemeinderat angesichts der noch nachwirkenden Corona-Pandemie bewusst auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer verzichtet. Zudem haben Gewerbebetriebe durch die seit 2025 geltende Grundsteuerreform spürbare Entlastungen erfahren. Aufgrund der neuen Berechnungssystematik und vergleichsweise niedriger Bodenrichtwerte in den Gewerbegebieten kam es bei einzelnen Betrieben zu jährlichen Steuerreduzierungen von bis zu 9.300 Euro.
Bei der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes berücksichtigt die Gemeinde zudem die steuerlichen Ausgleichsmechanismen auf Bundesebene. Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer bis zur vierfachen Höhe des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich dadurch für diese Unternehmen eine weitgehende Aufkommensneutralität, da die höhere Gewerbesteuer durch eine entsprechend geringere Einkommensteuerbelastung ausgeglichen wird.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.




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