Aufgrund einer Gesetzesänderung passt Biberach seine Kurtaxesatzung an. Auch Personen mit Behinderung profitieren von der neuen Regelung
Biberach erhebt die Kurtaxe aufgrund einer Satzung in der auch Ermäßigungen und Befreiungen von der Kurtaxe geregelt sind. Bisher unterlagen die Beherbergungsbetriebe einer Meldepflicht aller Übernachtungsgäste. Im Zuge des „Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes“ beschloss der Bundesrat am 18. Oktober 2024 dass diese Meldepflicht für deutsche Staatsbürger entfallen soll und künftig nur noch für ausländische beherbergte Personen gilt.
Zusätzlich zur Meldepflicht wurde auch die Regelung zur Ermäßigung der Kurtaxe bei Personen mit Behinderung geändert. Bisher musste neben dem Schwerbehinderten-Ausweis auch ein Nachweis der Erwerbsminderung belegt werden, um eine 50-prozentige Ermäßigung bei der Kurtaxe erhalten zu können. Künftig reicht die Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweises. Dieser Ausweis wird ab einem Grad der Behinderung von 50 vom Versorgungsamt ausgestellt. Hier weicht die Gemeinde Biberach von der Mustervorlage des Gemeindetages ab. Dort wurde ein Schwerbehindertengrad von 80 empfohlen. Zusätzlich kann die Kurtaxen-Ermäßigung auch auf Begleitpersonen angewendet werden, wenn im Schwerbehinderten-Ausweis ein entsprechender Vermerk (Merkzeichen B) eingetragen ist.
Der Gemeinderat votierte einstimmig die Kurtaxesatzung entsprechend der Verwaltungsvorschläge zu ändern. Sie tritt zum 1. Janaur 2025 in Kraft.
Gemeinderat genehmigt Bauantrag »Kreuz-Areal«
Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den Bauantrag zum ehemaligen Gasthaus Kreuz. Auf dem Areal sollen 17 neue Wohnungen und eine Arztpraxis entstehen. Das ortsbildprägende Gastronomiegebäude soll dabei erhalten bleiben (wir berichteten).
Bezüglich der geplanten Tiefgarage hatte die Straßenverkehrsbehörde mehrere Nachbesserungen angeregt. So soll die Zu- und Ausfahrt möglich sein, ohne die Gegenfahrbahn zu tangieren und auch die Stellplätze gegenüber der Tiefgarage sollen erhalten bleiben. Die Polizeibehörde empfahl eine Verkehrsschau.
Arbeitslosenstatistik
„Im November 2024 waren in Biberach 49 Personen arbeitslos gemeldet« informierte Jonas Breig, dies sind drei Personen mehr als im Oktober. Zum Vergleichsmonat 2023 erhöhte sich die Anzahl der Erwerbslosen um fünf Personen. Im Bereich des SGB II waren 14 Personen gemeldet, 35 weitere im Bereich des SGB III.
Geschwindigkeitsmessungen
Bei einer Kontrolle am 7. Dezember 2024 wurden fast fünf Stunden lang Messungen in einer 30er-Zone vorgenommen. Von den insgesamt 219 er fassten Fahrzeugen waren 14 zu schnell unterwegs. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 55 km/h.