Biberacher Gemeinderat diskutiert die Teilfortschreibung „Windenergie“ und fordert Änderungen. Bis Ende September soll mit der Verwaltungs gemeinschaft eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates diskutierte das neu formierte Ratsgremium über die Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein. Der Planungsraum umfasst dabei den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis. Umgesetzt werden sollen dabei die Vorgaben des Bundes. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz sieht vor, dass 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie genutzt werden sollen. Für den Regionalverband Südlicher Oberrhein bedeutet dies, dass mindestens 7.300 Hektar der Regionalfläche als Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Wird dieses Ziel bis zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt nicht erreicht, greift die sogenannte „Super-Privilegierung“ wie aus der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen dann überall im Planungsraum gebaut werden könnten, ohne dass die Gemeinden dies steuern könnten. Um dies zu verhindern, müssen die festgelegten Flächenziele erreicht werden. Dann nämlich sind Windkraftanlagen faktisch ausschließlich in den Vorranggebieten genehmigungsfähig.
Kritik an den Planungen
Von seiten der Kommunen gab es vorab reichlich Kritik an den Planungen des Regionalverbandes. So wurde auch die Frist zur Stellungnahme im Zeit raum vom 27. Mai bis zum 30. August bemängelt. Aufgrund der Kommunalwahlen, den konstituierenden Sitzungen und der Sommerpause erhielten die Kommunen letztlich eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2024.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.