In seiner jüngsten Sitzung regelte der Gemeinderat die Bedingungen zur Vermietung von Rietsche-Saal sowie der Sport- und Festhalle neu.
Bei der Prüfung des Kommunal- und Rechnungsprüfamtes im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass die Satzung für die Benutzungsordnung des Rietsche-Saales veraltet ist und inhaltliche Widersprüche beinhaltet. Die im März 2012 in Kraft gesetzte Satzung inklusive der Entgeltordnung sei aufzuheben oder müsse zumindest geändert werden. Gleiches gilt für die Satzung zur Nutzung der Sport- und Festhalle welche gar schon vor 28 Jahren erlassen wurde.
Die Verwaltung schlägt vor die Vermietungen beider Objekte künftig privatrechtlich zu regeln, was eine Satzung ohnehin überflüssig macht. Die Modalitäten und auch die Vermietungskosten wurden unter Einbeziehung der örtlichen Vereine überarbeitet und von Rathausmitarbeiterin Silke Geiger dem Gemeinderat zur Diskussion vorgelegt.
Rietsche-Saal vorrangig örtliche Veranstaltungen
Wie bisher auch soll der Rietsche-Saal künftig vorranging für Veranstaltungen der Gemeinde zur Verfügung stehen. Daneben können ortsansässige Vereine die Räumlichkeiten für Kulturveranstaltungen oder Jahreshauptversammlungen buchen. Neu ist die Möglichkeit in Ausnahmefällen auch Proben oder Trainingseinheiten – jedoch keine Ballsportarten – im Rietschesaal zu veranstalten. Einwohner und heimische Firmen bekommen die Gelegenheit Familienfeiern wie Taufen, runde Geburtstage und Hochzeiten sowie Firmenveranstaltungen in dem schmucken Saal abzuhalten.
Obwohl die alte Entgeltordnung schon seit 12 Jahren unverändert in Kraft ist wurden in der Neufassung die Mietkosten kaum verändert. Für die heimischen Vereine wird es sogar günstiger. War bisher für jede Anmietung des Dachgeschosses ein Pauschalpreis von 200 Euro fällig, soll künftig die erste Vereinsveranstaltung lediglich 100 Euro kosten und jede weitere Nutzung im laufenden Kalenderjahr wie bisher mit 200 Euro berechnet werden. Einheimische Bürger und Firmen aus dem Gemeindegebiet bezahlen 300 Euro (bisher 200 Euro). Alle Preise sind jeweils mit Nutzung der Küche, Theke und der Toiletten. Für die Endreinigung sind wie bisher auch 50 Euro fällig. Nur für die Mithilfe des Hausmeisters steigt die Gebühr aufgrund von höheren Lohnkosten von 28 auf 50 Euro pro Stunde.
Sport- und Festhalle wird für Auswärtige teurer
Die Sport- und Festhalle dient dem gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben in der Gemeinde und steht neben den gemeindeeigenen Veranstaltungen grundsätzlich auch den örtlichen Kindertagesstätten sowie der Grundschule Biberach kostenlos zur Verfügung. Weiterhin können auch heimische Vereine, Bürger, ortsansässige Firmen und auswärtige Veranstallter die Halle für diverse Zwecke anmieten.
Neu ist das modulare System, das es erlaubt den Hallensaal, das Foyer inklusive der Toilettenanlagen oder die Umkleidekabine mit Duschen und Toilette separat anzumieten, insofern keine andere Nutzung stattfindet. Analog zum Rietsche-Saal wurde auch hier die Miete für die heimischen Vereine gestaffelt. Bei der erstmaligen Anmietung der gesamten Halle sind 150 Euro zu bezahlen, für jede weitere Veranstaltung im Kalenderjahr sind dann 250 Euro fällig. Bürger und örtliche Firmen sollen 400 Euro für die Hallenmiete berappen. Für auswärtige Veranstalter empfahl die Verwaltung eine Gebühr in Höhe von 500 Euro. Die Endreinigung schlägt mit 30 Euro pro Stunde zu Buche und für die Mithilfe des Hausmeisters wird ein Stundensatz von 50 Euro veranschlagt.
Sigrid Armbruster (CDU) regte an, das Entgelt für auswärtige Veranstalter höher anzusetzen. Nach dem vorliegenden Entwurf läge der Satz mit 500 Euro nur 100 Euro über der Gebühr für Biberacher Bürger und Firmen. „600 Euro sind vertretbar“ schlug sie vor. Auch Hans-Peter Fautz (FW) und Hubert Scharffenberg (SPD) unterstützten diesen Vorschlag.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.