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Biberach | 20.11.2019

Änderung des Bebauungsplans »Unteres Ahfeld« beschlossen

Laubenweg wird als Durchgangsstraße angelegt – rückwärtige Bebauung in der Gartenstraße ermöglicht

von Daniel Spitz

Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Montag die Änderung des Bebauungsplanes »Unteres Ahfeld«. Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt und kommt so ohne Umweltprüfung aus. Der Bebauungsplan wird damit in seinem gesamten Geltungsbereich den heutigen Bauerwartungen, der örtlichen Situation sowie der Funktion der Hauptstraße angepasst.

Großes Interesse

Dieser Tagesordnungspunkt erzeugte reges Interesse bei Anwohnern der Gartenstraße sowie Grundstückseigentümern am Laubenweg, so dass sämtliche Besucherstühle im Bürgersaal belegt waren. Rund 30 interessierte Bürger verfolgten die Sitzung und erhielten auch die Gelegenheit zu Wortmeldungen.

Bereits in der Sitzung vom 6. Mai 2019 befasste sich der Gemeinderat mit der Erschließung des Laubenwegs. Entsprechend der damaligen Planung sollte eine Stich­straße mit Wendehammer gebaut werden sowie ein Fußweg, der zur Hauptstraße führen sollte. Mit dieser Lösung gab sich jedoch eine Mehrheit des Gemeinderats nicht zufrieden, es wurde eine durchgängige Befahrbarkeit von der Hauptstraße zur Schmelzhöfestraße gefordert. Diesem Wunsch kam das Planungsbüro Zink Ingenieure aus Lauf nun nach. Die Konzeption des Laubenwegs als Durchgangsstraße ermöglicht, dass die Bauplätze unabhängig voneinander erschlossen werden können und gut bebaubar sind. Gleichzeitig wird zusätzlicher Verkehr auf den angrenzenden Straßen – insbesondere in der Gartenstraße vermieden. »Es macht Sinn die Straße durchgängig zu gestalten« favorisierte Hans-Peter Fautz die neue Variante. Auch Angelika Ringwald zeigte sich überzeugt, dass dies die bessere Lösung für die Anwohner sei, während Sigrid Armbruster eine verbesserte Verkehrssicherheit und die Entlastung der Gartenstraße als positiv beurteilte.

Vor der Abstimmung öffnete Bürgermeisterin Daniela Paletta die Sitzung und gab somit betroffenen Bürgern die Gelegenheit Stellung zu beziehen. Ein Anlieger am Laubenweg monierte, dass die Interessen der Grundstückseigentümer nicht ausreichend berücksichtigt werden und eine Stichstraße mit Wendehammer für sie am Besten wäre, während Anwohner der Gartenstraße auf Entlastung hoffen und eine durchgängig befahrbare Straße im Laubenweg befürworten. Willi Motruk, selbst in der Gartenstraße wohnhaft, hielt beide Anliegen aus ihrer jeweiligen Sicht für berechtigt und bat darum, keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen. Er selbst favorisierte jedoch auch die Durchgangsstraße.

In der anschließenden Abstimmung votierte der Gemeinderat einstimmig dafür den Laubenweg als Durchgangsstraße umzusetzen. Desweiteren wurde für sechs Grundstücke in der Gartenstraße eine rückwärtige Bebauung ausgewiesen. Hier sollen die Baugrenzen aufgeweitet werden, ohne dass eine Verpflichtung für die Anlieger zum Bauen bestehe. Auch Beiträge werden nicht anfallen.

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