Die wesentlichen Vorgaben für den Bebauungsplan »Alter Sportplatz« sind getroffen und wurden am Montag vom Gemeinderat mehrheitlich als Satzung verabschiedet. Die Planfläche umfasst 6.220 Quadratmeter und wird mit einem Nachbarschaftshaus und einer Kita bebaut werden.
Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan »Alter Sportplatz« wurde erst im Februar begonnen. Inzwischen haben auch eine Beteiligung der Behörden sowie eine Bürgerversammlung stattgefunden. Dipl.-Ing. Kerstin Stern von Kappis Ingenieure erläuterte dem Gemeinderat die wesentlichen Punkte der Rückmeldungen. Insgesamt 30 Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Für die Deutsche Bahn AG war entscheidend, dass keine Haftungsansprüche wegen Immissionseinwirkungen aus dem Bahnbetrieb bestehen. Lärmschutzmaßnahmen sind auf Kosten des Bauherren vorzunehmen. »Durch die Höhenlage des Bahndamms kann es keinen aktiven Lärmschutz, sondern nur einen passiven geben« erläuterte die Planerin. Deshalb wird der »Alte Sportplatz« kein reines Wohngebiet, sondern ein Sondernutzungsgebiet.
Da auch aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken vorgebracht wurden, stand laut Kerstin Stern einem Satzungsbeschluss nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung bei einer Gegenstimme mehrheitlich.
Arbeitslosenstatistik
Im Mai 2017 waren in Biberach 44 Personen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat bedeutet dies eine Zunahme von sieben Personen. Im Bereich SGB II sind 21 Personen gemeldet, im Bereich SGB III sind es 23 Personen.
Vandalismus bei der Luisenhütte
Gemeinderat Herbert Krauß (Freie Wähler) prangerte am Montag im Laufe der Gemeinderatssitzung den fortwährenden Vandalismus im Bereich der Luisenhütte an. »Wir müssen wissen, wer das macht«, forderte er und regte die Installation einer Überwachungskamera an. Bürgermeisterin Daniela Paletta informierte, dass das Problem bekannt ist und die Polizei schon Streife fährt. Sie wird jedoch auch nachhaken, ob diese Maßnahme verstärkt werden kann.
Geschwindigkeitsmessung
Am 11. Juli wurden während einer Verkehrsüberwachung insgesamt 1.522 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden 47 beanstandet. Als Höchstgeschwindigkeit in der 50er-Zone wurden 68 km/h ermittelt.
In der Bürgerfrageviertelstunde hatte Richard Kammerer moniert, dass die Bürgermeisterin bei den Bekanntgaben der Verkehrsüberwachung die Straßennamen nicht veröffentlicht. Diese seien für interessierte Bürger aber sehr wichtig. Daniela Paletta bestätigte, dass die Straßen von der Polizei zwar genannt werden, die Gemeinde diese aber nicht veröffentlicht. Sie versprach jedoch zu prüfen, ob man dies in Zukunft ändern könnte.