Der »Häslesgraben« wird nun Spielstraße. Anlieger im Neubaugebiet wollen das so. Nach Klärung von verkehrsrechtlichen Fragen hat am Mittwoch auch der Ortschaftsrat zugestimmt.
Bereits im September wurde das Thema im Ortschaftsrat behandelt. Die Prüfung durch das Landratsamt Ortenaukreis brachte nun Klarheit. Wenn ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, ist das Parken nur auf entsprechend markierten Flächen erlaubt. Das Straßenverkehrsgesetz schreibt zwar keine genaue Anzahl der Parkflächen vor. In der Straße »Am Häselsgraben« mit seinen 16 Wohngebäuden müssten es aber zwei bis drei Parkplätze sein, so die Vorgabe des Landratsamtes.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.




