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Oberharmersbach | 15.01.2020

Tempo 100 ist vom Tisch

Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Beitrag für mehr Sicherheit und für weniger Verkehrslärm

Foto:
Geschwindigkeitsbegrenzung: Künftig gilt ab hier reduzierte Geschwindigkeit, dies wird von Bürgermeister Richard Weith im Sinne der Anlieger mitgetragen. Foto: Lehmann-Archiv
von Karl-August Lehmann

Für die L 94 gilt künftig für den kurvenreichen Abschnitt zwischen der Gemarkungsgrenze Zell a.H./Oberharmersbach und dem Ortseingang eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 bzw. 50 km/h. Eine von Bürgermeister Richard Weith veranlasste gemeinsame Begehung mit den zuständigen Behörden führte zu dieser Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die sowohl seitens der Gemeinde als auch von den Anliegern für notwendig erachtet wurde und nun begrüßt wird.

Bisher galt auf einem Teilabschnitt dieser Strecke trotz der Kurven Tempo 100. Der eine oder andere motorisierte Zeitgenosse ließ zu allen möglichen und unmöglichen Tages- und Nachtzeiten die geplagten Anwohner diese Geschwindigkeit, oder auch mehr, entsprechend miterleben. Als dieses Teilstück der L 94 im vergangenen Herbst saniert wurde, weil im Kurvenbereich auf der Höhe Hagenbacher Säge/Lunzenbauernhof Radfahrer auf dem Radweg gefährdet waren, forderten die Anwohner wegen des Gefährdungspotenzial gerade für die hier lebenden Kinder eine Verlegung der Trasse. Obwohl sich alle Anlieger einig waren und auch die Gemeinde ihre »Hausaufgaben« gemacht hatte, wurde dieser Vorschlag vom Regierungspräsidium nicht zuletzt aus haushalts- und planungsrechtlichen Gründen verworfen.

Das Regierungspräsidium jedoch hatte, sozusagen als mögliche Ersatzmaßnahme, eine Geschwindigkeitsreduzierung in Aussicht gestellt. Eine gemeinsame Verkehrsschau führte jetzt zu einer einvernehmlichen Lösung. Bei dem Ortstermin mit Michael Loritz (Dezernent für Infrastruktur, Baurecht und Migration des Ortenau­kreises), Bürgermeister Richard Weith sowie Annette Streif (Straßenverkehrsbe­hörde Landkreis), Sabine Klumpp (stv. Leiterin des Baureferats der Straßenbauverwaltung), Ingo Hugle (Straßenbauverwaltung des Landes) und Bernd Wanderwitz (Koordinierungs- und Pressestelle Regierungspräsidium) wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Bisher galt talaufwärts ab der Gemarkungsgrenze Zell a. H./Oberharmersbach (Sägewerk Burger) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und ab dem Anwesen Hagenbach 3 bis zum Lunzenbauernhof 70 km/h sowie im Anschluss daran bis zum Ortsschild Oberharmersbach 50 km/h. Talabwärts galt vom Ortsschild Oberharmersbach bis zum Lunzenbauernhof Tempo 50 km/h, danach bis zur Gemarkungsgrenze 100 km/h. Bürgermeister Richard Weith teilte in diesem Zusammenhang mit, die nun vereinbarte Lösung sei nicht nur ein Beitrag zu einer erhöhten Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner, sondern diene außerdem der Reduzierung des Geräuschpegels und einer Vereinfachung der bisher uneinheitlichen Höchstgeschwindigkeiten.

Künftig gilt in beiden Richtungen zwischen der Gemarkungsgrenze Zell a. H./Oberharmersbach (Sägewerk Burger) und dem Haus Hagenbach 3 Tempo 70 und bis zum Ortsschild Oberharmersbach Tempo 50. Es wurde zugesichert, dass die Einhaltung der Geschwindigkeit auch überprüft wird.

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